Wichtig für Sportbootfahrer auf der Flensburger Förde !
ich kann nicht sagen seit wann, aber es gibt eine abweichende Regelung in der Förde von der allgemein geltenden.
Ich zitiere aus der Seekarte:
"Auf der Flensburger Förde gilt der Bereich zwischen den Tonnenpaaren 1/2 und 13/14 nicht als Fahrwasser im Sinne des §2 Abs. 1 Nr 1 der SeeSchStrO. Es gelten in diesem Bereich außschließlich die Ausweichregeln der KVR." Ende des Zitates.
Heißt für den Motorbootfahrer z.B. : Segelfahrzeugen ist auszuweichen. Die Berufung auf- man folgt dem Fahrwasser und sei vorfahrtsberechtigt- ist mit der o.s. Regelung in der Förde erloschen. Gruß Klaus ( nur zur Info )