Setzkescher + C&R

  • Bin gerade über folgenden Link gestolpert:


    http://dicht-am-fisch.de/medie…boten-setzkescher-erlaubt



    Als Quelle wird die Seite des Ministeriums angegeben, allerdings ohne direkten Link.
    Ich nun ein wenig recherchiert und nur folgende Zeilen gefunden:


    Zitat

    Neben den Regelungen, die vor allem Urlauber betreffen, treten mit der neuen LFischG-DVO weitere Änderungen in Kraft, die für Angler von Interesse sind. So ist die Benutzung eines Setzkeschers zur Frischhaltung des Fanges in Schleswig-Holstein jetzt erlaubt. Verwendet werden dürfen so genannte Schonsetzkescher aus knotenlosem Material mit einer Länge von mindestens 3,50 Metern und einem Durchmesser von mindestens 50 Zentimetern, die waagerecht aufzustellen sind. Weitere Detailregelungen dazu finden sich in der Verordnung.
    Gemeinschaftsfischen sind in Schleswig-Holstein künftig zugelassen, wenn der Fang sinnvoll verwertet wird (primär für die menschliche Ernährung, bei Hegefischen auch als Besatz oder Futtermittel) und der Hegepflichtige des jeweiligen Gewässers zugestimmt hat. In Küstengewässern ist auf einem vorgegebenen Formblatt (siehe Downloadbereich) an die obere Fischereibehörde über die Ergebnisse des Gemeinschaftsfischens zu berichten – dies ist von den Verantwortlichen zu organisieren.


    Wir wünschen allen Anglerinnen und Anglern Petri Heil in Schleswig-Holstein!

    Und zwar hier:
    http://www.schleswig-holstein.…rung_LV_LFischG_node.html


    Edit:
    Ich habe auch noch folgendes gefunden:


    http://www.schleswig-holstein.…erungen_LFischG_node.html


    Zitat
  • Obwohl es hier primär um den Setzkescher geht...


    Verstehe ich das richtig? Man darf keine toten Köderfische aus See 1 als Köder für See 2 nutzen, aber ggf. lebende Fische als Besatz nutzen? (Das mit den Köderfischen hab ich mal so erzählt bekommen...)