Zitat: § 4 Verbote
(1) Vorbehaltlich des § 5 sind verboten
1. alle Handlungen zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können,
2. die Errichtung und die wesentliche Änderung künstlicher Inseln, Anlagen und Bauwerke.
(2) Verboten ist im Naturschutzgebiet insbesondere
1. die Einbringung von Baggergut,
2. die Einrichtung und der Betrieb mariner Aquakulturen,
3. die Freizeitfischerei (damit ist angeln gemeint!!!);sowie das Ausbringen von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten.
Dazu die Karte: http://www.geodienste.bfn.de/s…7?scale=500000?layers=515
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Das heißt aber auch.....
(1)
zu 1. Kein Fracking, keine Öl oder Gasförderung, keine CO² Endlager und keine Förderung von Edelmetallen (der Meeresboden ist das größte Goldlager)
zu 2. Keine Windkraft und Gezeiten-/ Strömungskraftwerke
(2)
zu 1. keine Verklappung von Sedimenten und Aushub die Anfallen, wenn Elbe und Weser / Ems ausgebaggert werden
zu 2. ....muss man nichts sagen, passt!!!
zu 3. Ich für meinen Teil befürworte dies, denn einige der aufgeführten Gebiete sind auch Laichgebiete für den Dorsch. Schade nur, das diese Gebiete nicht auchg für die Berufsfischerei gestrichen werden.
Ich für meinen Teil kann da durchaus auch was positives draus lesen und verzichte gern auf einige Gebiete, die ich eh nicht befische (habe keinen Kutter) und hoffe, das sich diese als Rückzugsorte für einige Meeresbewohner entwickeln. Ich denke, das z.B. der Dorschbestand davon nur gut haben wird (denke da z.B. an Doggerbank). Leidtragende sind in diesem Moment natürlich die kleinen Fischereibetriebe.