Moin!
Angekarrt werde ist natürlich immer kagge. Tatsache ist aber, dass es die Regel rechts vor links tatsächlich gibt - außerhalb vom Fahrwasser und unter gleichberechtigten Motorfahrzeugen und wenn sonst nichts dagegen spricht wie zB Manövrierbehinderung, zB wg. Tiefgang (ach nee, dann heisst das wieder tiefgangsbehindert...) oder Baggern oder Minen räumen oder wasweissich -
ODER TAUCHER IM WASSER HABEN (Alphaflagge).
Die Nummer mit der Berufsschiffahrt ist wohl eher eine Sache des guten Benehmens. Ich muss ja mit meinem Ruderboot nicht den Supertanker zum Ausweichen zwingen. OK, manchmal kommt dann auch die Frage des Selbsterhaltungstriebes hinzu.
Dass die Versicherung nur einen Teil trägt halte ich für normal, denn auch der passive Unfallbeteiligte hätte auf jeden Fall das Manöver des letzten Augenblicks fahren müssen, zumindest versuchen.
Auf dem Wasser gilt noch zu einem guten Teil, was das Recht dem mündigen Bürger sonst gerne mal abspricht, nämlich den gesunden Menschenverstand. Es ist natürlich überwiegend in der Verantwortung des anderen, Dich nicht anzukarren aber es ist fast ebenso Deine Verantwortung, rechtzeitig Maßnahmen dagegen zu ergreifen, angekarrt zu werden. Und lautes Anrufen ist da nunmal nur die allererste Maßnahme.
Naja ärgerlich bleibts und im Zweifel empfehle ich ein ordentliches RIB. Da kann dann die WaWa demonstrieren, dass sie auch nicht Boot fahren kann und es passiert einfach nichts. Praktisch, die DInger.
Jus my twoandahalf cent.
Tim