es ist wie bei Allem was da kreucht und fleuchtam Wasser!
Wenn man was sieht: unbedingt die Klappe halten, bevor sich irgendwelche "Naturfreunde" genötigt sehen, Ihre unserer Passion zuwiderlaufende Interessen in die Tat umzusetzen! Meist wird dabei nämlich weit übers Ziel hinausgeschossen was zu dem den Steuerzahler mitbelastet. Das artet oft in groben Unfug aus.
Bestes Beispiel: Lachsbesatz in Gewässern mit noch vorhandenen Aufstiegshindernissen!
Unter-Schutz stellen kilometerlanger Gewässerabschnitte mit Angelverbot während der Blütezeit eines Kräutleins (bei uns ist es die in der Region garnicht so seltene Schachbrettblume). => ....wenn das Blümlein verblüht ist, darf sogar gemäht und beweidet werden!
Illegales Aussetzen von Bibern mit (nachträglicher Genehmigung) mit nicht abschätzbaren Konsequenzen (Hochwasserschäden/Flurschäden) durch deren Wühlarbeit
Gruß
Ernst