Netze zwischen Bockholmwik und Flensburg

  • Da stand fest das so ein Fall unbedingt gemeldet werden muss.Also bei den Freunden der WaPo angerufen den Fall gemeldet.Der Beamte sagte das er den Namen des Anrufers notieren müsste für eventl.Rückfragen oder Zeugenaussagen??????Habe ich nicht ganz verstanden,aber der Fall war mir zu wichtig um es nicht zu machen.


    Moin,


    Wenn dir der Fall zu wichtig war, wäre eine Anzeige besser als eine Meldung gewesen. Nun bin ich bei Rechtsfragen nicht so bewandert, jedoch meine ich: Von staatlicher Seite erfolgt eine Anzeige nur bei Kapitalverbrechen. Bei Meldungen hingegen legt man das weitere Vorgehen oder auch das Nichtvorgehen in die Hände des untersuchenden Beamten.


    hierzu ein Auszug aus dem §14 Schleswig Holsteinische Küstenfischereiordnung KüFO


    (5) Ausgelegte Stellnetze, Hamen, Reusen und Langleinen sind täglich zu überprüfen; Fänge sind unverzüglich zu
    entnehmen. Im Tidebereich der Nordsee ausliegende Fanggeräte sind bei jedem Trockenfallen zu überprüfen und
    die Fänge sind zu entnehmen


    Gruß Klaus

  • Kann mir einer sagen od die Fischer Stellnetzte in die Fahrrinne legen dürfen?


    Moin Soenke,


    Das ist ein wenig kompliziert. Zunächst heißt es im §38 SeeSchStrO: Auf den nach §60 Abs. I bekanntgemachten Wasserflächen ist das Fischen für bestimmte Arten der Fischerei, Schießen oder Jagen verboten.....


    D.h. zunächst ist alles erlaubt, jedoch schränkt §60 etwas ein und zwar: Bestimmte Arten der Fischerei, das Schießen und das Jagen. Also auf zu §60.


    §60 Abs.I Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord und Nordwest werden ermächtigt, die in den vorstehenden Vorschriften vorgesehenen Bekanntmachungen zu erlassen, wenn und soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist. Die Bekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.


    Da man in Gesetzestexten nicht auf jedes Fahrwasser im Einzelnen eingehen kann und auch nicht jederVeränderung der Gegebenheiten berücksichtigen kann, hat man weitere Verordnungen, Erlasse und Bestimmungen in die Hände der Wasser und Schifffahrtsdirektion Nord und Nordwest gelegt. Diese veröffentlich die BfS ( Bekanntmachung für Seefahrer). Und in einer dieser Bekanntmachungen müßte die Stellnetzfischerei für des Fahrwasser der Flensburger Förde verboten worden sein. Gibt es diese Bekanntmachung nicht, ist es erlaubt. Hier die Seite zum Suchen https://www.elwis.de/BfS/bfs_start.php.html
    Darüber hinaus kann auf Landesebene nach Gesichtspunkten des Arten-Natur-und Umweltschutzes eingeschränkt werden, dies würde sich dann in einer Fischereiverordnung niederschlagen. Du hast aber nach der Fahrrinne gefragt und wohl das Fahrwasser innerhalb der Betonnung gemeint und hier ist in erster Linie die SeeSchStrO zuständig.
    Gruß Klaus

  • Moin Moin



    Zum Notruf : Diesen gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr. Dies nennt sich jetzt Polizeiruf. Dort soll jeder verdächtige Umstand gemeldet werden und dieser wird an die diensthabenden Personen weitergeleitet. Die Leitstelle ist personell auch dafür ausgelegt.


    Zur Anzeige: Hier wird unterschieden zwischen Straftaten, sog. Offizialdelikten und Ordnungswidrigkeiten. Straftaten werden von Beamten immer verfolgt/geschrieben/erstattet und der Staatsanwaltschaft vorgelegt.(Wenn nicht, macht sich der Beamte einer Strafvereitelung schuldig !!!)
    Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Ermessenspielraum. Dieser ist bei derartigen Ordnungswidrigkeiten jedoch eng gefasst und die Beamten schreiben Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die den Kreisordnungsbehörden und anderen Ahndungsbehörden vorgelegt werden.



    Gruß Blafry