als nicht deutscher in deutschland angeln ( hört sich ech kackkkkkkke an)

  • angenommen ich wohne in D.K.(staatsbürger) und will am niehusersee fischen.
    kann ich das als ausländischer staatsbürger? vielleicht bin ich auch schwede oder franzose. ist egal, geht mir ums prinzip.
    ich habe da bekannte im ausland, die hier fischen wollen. was brauchen die?(außer Tageskarte)
    GEHT DAS ÜBERHAUPT?
    in d.k. drück ich ab, wenn ich das alter habe und in deutschland?


    danke für die info


    micha


    "
    Alt ist man,wenn man an der Vergangenheit MEHR Freude hat als an der Zukunft". (John Knittel)
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    Einmal editiert, zuletzt von Micha ()

  • Okay, dann versteh ich dich falsch...


    Aber,im 2. Link steht unter der sparte "Bedingungen für ausländische Gäste"
    hinter "Schleswig Holstein" doch folgendes:


    "Ausländische Touristen, können für die Dauer von 40 Tagen eine
    Ausnahmegenehmigung erhalten, die sie von der Fischereischeinpflicht
    befreit. Der Erwerb des Fischereischeins ist für Ausländer aus der
    Europäischen Union ohne Prüfung möglich. Sie müssen dann eine der
    schleswig-holsteinischen Fischerprüfung vergleichbare Prüfung
    nachweisen."


    ?(


    Und damit meinen die keine Deutschen aus anderen Bundesländern, dazu existiert noch eine Extra-Sparte.
    Aber ich steh wohl grad auf´m Schlauch :)

  • 8o
    [quote Sie müssen dann eine der
    schleswig-holsteinischen Fischerprüfung vergleichbare Prüfung
    nachweisen."
    ][/quote]
    gibt das sowas in schweden?


    schlauch?,jetzt ich auch !


    micha


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  • Aber wenn ich das hier so lese:


    Ausländer können in folgenden Bundesländern einen Fischereischein bei den Behörden ohne zusätzlichen
    Qualifikationsnachweis ihres Heimatlandes bekommen:


    Schleswig-Holstein
    Danach
    können Personen, die nicht in
    Schleswig-Holstein ihren Hauptwohnsitz
    haben, für die Dauer von höchsten 40 aufeinanderfolgenden Kalendertagen
    von der Fischereischeinpflicht befreit werden. Zuständig für diese
    Ausnahmegenehmigung ist die örtliche
    Ordnungsbehörde, in deren Bezirk die
    Fischerei ausgeübt werden soll. Sie gilt aber dann für das ganze
    Landesgebiet. Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr
    von DM 10,- erhoben, ferner ist die
    Fischereiabgabe von DM 12,- zu
    entrichten. Diese Regelung ermöglicht es also auch solchen Urlaubern zu
    angeln, die sich hier - auch ohne Vorkenntnisse -spontan dazu
    entschlossen haben.
    Für die Ausnahmegenehmigung
    sind außer einem persönlichen
    Ausweispapier keine Qualifikationspapiere vorzulegen. Der Antragsteller
    muss jedoch über die geltenden fischereirechtlichen Regelungen Bescheid
    wissen. Er benötigt selbstverständlich
    den Fischereierlaubnisschein.





    Demnach muß dein Kumpel aus dem Ausland keinen Angelschein in seinem land haben und
    kann dann wohl genau so wie z.B. der Bayer der hier urlaub macht, einfach ein paar Zettel kaufen und seinen Ausweis
    vor-legen und kann dann los-legen ... maximal 40 tage lang... ;)

  • Das ist aber sehr veraltet und nicht wirklich aktuell.


    Wen ein Ausländer in S.-H. angeln möchte braucht er die sogenannte Ausnahmegenehmigung auch Urlauberfischereischein genannt. Diese kostet 10€ Gebühr + 10€ Abgabemarke. Sie ist für 28 aufeinanderfolgende Tage gültig und kann 2 mal verlängert werden. Man bekommt diese auf den Ämter aber auch einige Angelläden geben diese aus.


    Schweden hat meines Wissen nach keine Prüfung die vergleichbar wäre.


    P.S. auch Schleswig-Holsteiner ohne Fischereischein können diesen Urlauberfischereischein erwerben und damit legal angeln.

  • auch Schleswig-Holsteiner ohne Fischereischein können diesen Urlauberfischereischein erwerben und damit legal angeln.


    Moin
    das Problem ist nur, daß jetzt bereits einige Angelvereine keine Gastkarten / Tageskarten an Urlaubsangler ausgeben. Also vor dem kauf informieren oder in der Ostsee angeln.
    Gruß Klaus

  • Zitat

    Moin
    das Problem ist nur, daß jetzt bereits einige Angelvereine keine Gastkarten / Tageskarten an Urlaubsangler ausgeben. Also vor dem kauf informieren oder in der Ostsee angeln.
    Gruß Klaus


    ganz genau klaus,
    dass kommt erschwerend dazu.


    auch das setzkescherverbot, besteht noch zum teil an den vereinsgewässern!!!




    micha


    "
    Alt ist man,wenn man an der Vergangenheit MEHR Freude hat als an der Zukunft". (John Knittel)
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  • ....vielleicht ist das in S.H. nur ein Formulierungsfehler.


    In Hessen z.B. geht das so:


    Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem diplomatischen Corps angehören und ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins, nachweisen, ein Ausländerfischereischein erteilt werden.


    das heisst z.B. : Dänischer Fisketegn oder Tageskarte von der Mörrum reicht bei uns aus für den Wisch! Ich denke doch dass bei Erklärung der Umstände auch Vereine in S.H. ne Ausnahme machen bei Ausländern und den Monatsschein akzeptieren. Die Nichtakzeptanz richtet sich vermutlich vornehmlich an deutsche Gelegenheitsangler..., was man ja durchaus verstehen kann.


    Gruß


    Ernst

  • So wie ich die Äußerung der Verbände und der Vereine verstanden habe richtet sich das nur gegen Bundesbürger. Ausländer sollten die Erlaubnisscheine bekommen. Wäre ja auch schlimm wenn nicht.