Naturschutzgebiet "Höftland Bockholwik" ?!

  • Hört sich nicht gut an ;(

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup:

  • Nach dem ersten Schreck hab ich mir mal die geplanten Bestimmungen angesehen....



    Fischerei
    Nr.
    5
    regelt die ordnungsgemäße Ausübung der Erwerbsfischerei sowie das Angeln mit der
    Handangel.Beides ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und
    mit derEinschränkung, dass Muschelfischerei sowie das Ausgraben und Ausspülen vonWattwürmern nicht zulässig sind, möglich
    .

    Die Beschränkung der Muschelfischerei gilt nach Auslaufen der bestehenden Fangerlaubnis
    vom 01. Januar 2017 an. Bereits bestehende NSGinnerhalb der Flensburger Innenförde
    sind schon jetzt von der Erlaubnis ausgenommen
    .
    Die Fischerei mit Schleppnetzen in der Ostsee ist bereits gemäß Küstenfischereiverordnung
    innerhalb eines 3 Seemeilen Abstands von der Uferlinie verboten und ein Verbot
    über die geplante NSG-Verordnung daher nicht erforderlich
    .
    Die Muschelfischerei verursacht ebensowie die Schleppnetz-
    und die Wattwurmfischerei erhebliche Störungen der marinenLebensgemeinschaften und führt zu einem Nahrungsausfall für die Seevögel.
    Die naturschutzfachlich erforderlicheEinschränkung der Stellnetzfischerei erfolgt nicht imRahmen deranstehenden NSG Ausweisung, sondern
    wirdfür ausgewählte Bereicheaufübergeordneter Ebene durchfreiwillige Vereinbarungenerfolgen



    Gruß


    Ernst

  • Die naturschutzfachlich erforderlicheEinschränkung der Stellnetzfischerei erfolgt nicht imRahmen deranstehenden NSG Ausweisung, sondern
    wirdfür ausgewählte Bereicheaufübergeordneter Ebene durchfreiwillige Vereinbarungenerfolgen


    Wenn ich schon wieder freiwillig lese, die bestimmt nicht :cursing:

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup: