Habe grade diese brandaktuelle Mitteilung auf den Seiten
des Amtes Langballigau gefunden.
Es geht in dem PDF um das neue geplante NSG
"Höftland Bockholmwik und angerenzende Steilküsten"
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Hört sich nicht gut an
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Nach dem ersten Schreck hab ich mir mal die geplanten Bestimmungen angesehen....
Fischerei
Nr.
5
regelt die ordnungsgemäße Ausübung der Erwerbsfischerei sowie das Angeln mit der
Handangel.Beides ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und
mit derEinschränkung, dass Muschelfischerei sowie das Ausgraben und Ausspülen vonWattwürmern nicht zulässig sind, möglich
.
Die Beschränkung der Muschelfischerei gilt nach Auslaufen der bestehenden Fangerlaubnis
vom 01. Januar 2017 an. Bereits bestehende NSGinnerhalb der Flensburger Innenförde
sind schon jetzt von der Erlaubnis ausgenommen
.
Die Fischerei mit Schleppnetzen in der Ostsee ist bereits gemäß Küstenfischereiverordnung
innerhalb eines 3 Seemeilen Abstands von der Uferlinie verboten und ein Verbot
über die geplante NSG-Verordnung daher nicht erforderlich
.
Die Muschelfischerei verursacht ebensowie die Schleppnetz-
und die Wattwurmfischerei erhebliche Störungen der marinenLebensgemeinschaften und führt zu einem Nahrungsausfall für die Seevögel.
Die naturschutzfachlich erforderlicheEinschränkung der Stellnetzfischerei erfolgt nicht imRahmen deranstehenden NSG Ausweisung, sondern
wirdfür ausgewählte Bereicheaufübergeordneter Ebene durchfreiwillige VereinbarungenerfolgenGruß
Ernst
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Die naturschutzfachlich erforderlicheEinschränkung der Stellnetzfischerei erfolgt nicht imRahmen deranstehenden NSG Ausweisung, sondern
wirdfür ausgewählte Bereicheaufübergeordneter Ebene durchfreiwillige Vereinbarungenerfolgen
Wenn ich schon wieder freiwillig lese, die bestimmt nicht -
Wenn ich schon wieder freiwillig lese, die bestimmt nicht [/quote]ganz ruhig Brauner..... solange denen nichts passiert, geht es uns auch gut