Rechts vor Links auf dem Wasser?????

  • Moin Moin,



    habt ihr eigentlich gewusst das es auf dem Wasser


    auch Rechts vor Links gibt genauso wie im Straßenverkehr??????? ?( ?( ?(




    Ich fall vom Glauben ab was es alles fürn scheiß


    gibt und ich glaube ich lebe auf dem Mond, weil ich davon noch nie etwas gehört


    habe trotz ca.20 Jahren Angeln mit Boot in der Hohwachter Bucht.



    Vor ein paar Monaten im Oktober 2012 bei sehr tollem


    Wetter,bin ich mit dem Boot (Quicksilver650)in der Hohwachter Bucht unterwegs


    um den Dorschen nachzustellen. An dem Tag waren noch einige andere Bootsangler


    auf dem Wasser und man kennt sich. Wenn einer gut fängt dann sehen das die


    anderen und kommen natürlich angefahren um auch ein paar Dorsche abzubekommen. Das


    ist nicht schön aber es machen eben alle so, wo gefangen wird gesellen sich


    auch andere dazu. So auch an diesem besagten Tag.


    Es wird dann so gemacht dass sich alle in einem


    gr.Abstand immer über den oder die Schwärme treiben lassen. Wer darüber weg treibt


    setzt sein Boot um und passt auf das man keinen anderen stört oder behindert.


    Das klappt seit über 20 Jahren so und wird fast täglich so durchgeführt.


    Bis auf diesen einen besagten Tag im Oktober.Da kam


    einer mit einem Kajütboot der im Hafen nicht so bekannt war, aber man wusste er


    hatte dort sein Boot liegen.Er kam schon so sehr schnell und aggressiv :evil: mit


    seiner Frau als Beifahrerin angefahren, das sich alle fragten was ist das für


    einer.Denn es kommen ja auch hohe Wellen zustande die alles ungemütlich machen :wacko: .


    So vielen die beiden schon unangenehm auf. Also es passt jeder auf genügend


    Abstand zum Nebenboot zu haben.


    Ich war gerade dabei ein paar Dorsche zu pilken und


    hatte das Boot von dem Blödmann im Augenwinkel und sah das es näher kam und


    rief ihm zu er möchte doch aufpassen, was er ignorierte.


    Er kam immer näher und seine Frau saß am Steuer.


    Dann habe ich ihn richtig angebrüllt er möchte doch bitte sein Boot in einen sicheren Abstand


    bringen. Er hörte es setzte sich ans Steuer und verwechselte Rückwärts und


    Vorwärtsgang und dann muss ich ja eigentlich nichts mehr schreiben was passiert


    ist……….Da rammt er mein Boot , ich dachte ich fall ins Wasser konnte erst


    nichts mehr sagen und schrie ihn und seine komische keifende Frau neben ihm an,


    was ihm einfällt.Keine Reaktion :cursing: :cursing: :cursing: . Er fuhr dann wie eine besengte Sau Richtung


    Hafen und war weg.


    Die anderen um mich herum sagten nur was ist denn


    mit dem los und hatte alles gesehen und konnten und wollten es auch bezeugen.


    Ich sofort hinterher in den Hafen rein,aber da war


    von den beiden nichts mehr zu sehen.Der Hafenmeister hat mir den Namen und die


    Telefonnummer gegeben, leider nur eine Festnetznummer, also musste ich warten


    bis ich nach 2 Tagen dort den Unfallverursacher erreichte.


    Was soll ich euch sagen was aus dem Gespräch


    wurde?????Natürlich nichts, es wurde alles umgedreht das ich ihn gerammt hätte


    und so weiter und so fort. Wenn jemand schon sofort am Telefon schreit und


    alles abstreitet dann kann ja schon etwas nicht stimmen. Er hat auch einfach


    aufgelegt. So nun hatte ich aber einen 2500€ Schaden am Boot (Reling


    zerbeult,Zierleisten abgeplatzt und noch ein paar unschöne Sachen).Die aber


    nicht selbst zu reparieren sind.


    Also habe ich die Polizei angerufen und nach Rat


    gefragt, der sagte mir da wäre die Wasserschutzpolizei zuständig. Die nächste


    Station wäre Heiligen Hafen,wir also dorthin und bis man den richtigen Beamten


    hat dauert es auch noch seine Zeit. So gesagt getan es fand sich jemand der war


    auch noch sehr nett. Aber dann gings los Wann, Wo, Welche Uhrzeit,Zeugen


    ,Zeichnung vom Unfallhergang,wie alle Zeugen mit ihren Booten standen,Namen Adressen


    u.s.w.3,5 Std.haben wir in bei denen verbracht.Die Zeugen wurden angeschrieben


    und mussten auch alles so beschreiben und aufzeichen.Es war sooooooo


    Umfangreich und kompliziert.


    Nach ca.4-6 Wochen bekam ich Nachricht das ich mit


    dieser Angelegenheit nach Kiel zur Wasserschutzpolizei müsste um dort alles zu


    Regeln. Ich dachte sie wollen mir jetzt erzählen was dabei raus gekommen ist


    und was für eine Strafe der Unfallverursacher bekommt,damit ich das meiner


    Versicherung melden kann, damit alles bezahlt wird?????NEIN ich musste hin nach


    Kiel um den ganzen Scheiss (und ich könnte noch schlimmere Wörter


    benutzen)nochmal in ca.2 Stunden dort jemanden erzählen,weil Heiligen Hafen das


    nicht richtig weiter gegeben hat. Ich frag euch geht’s noch…???Mittlerweile


    musste ich das Boot aus dem Wasser holen und in einer Werft reparieren lassen


    um einen Preis zu haben damit man weiß über welche Summe man überhaupt spricht.Die


    Zeugen haben mich auch schon immer gefragt was jetzt davon geworden ist, aber


    ich konnte ja nichts berichten. Das Boot war repariert und hat mich schlappe


    2500€ gekostet das habe ich meiner Versicherung gemeldet, aber die wollte


    natürlich erstmal den Polzeibericht abwarten, ich kann denen ja viel


    erzählen.Von dem Unfallverursacher keine Spur. Ich hörte nur im Hafen das mit


    ihm und seiner Frau nicht gut zu Verhandeln sei,weil es unmögliche Menschen


    sind die mit keinem etwas zu tun haben wollen und immer aggressiv sind. Super Voraussetzungen


    für so einen Fall.


    Jedenfalls kam im März 2013 ein Schreiben von der


    Wasserschutzpolizei das ich die Verkehrsregeln auf dem Wasser missachtet habe


    und mich als Bootseigner nicht richtig verhalten hätte und sie würden mich


    hiermit verwarnen. Ich war so Fassungslos und geschockt das ich mich sofort bei


    denen in Kiel gemeldet habe und gefragt habe ob sie noch ganz dicht sind. Ich


    melde einen Unfall und bin dann noch der Arsch der angeklagt wird??????Er sagte


    mir dass man in so einem Fall (Boot kommt zu nahe)sofort sein Angelgeschirr ins


    Wasser schmeißen muss um dem anderen


    auszuweichen und es gelten genauso wie auf der Straße rechts vor links.Trotz


    Zeugen und genauem Bericht nichts zu machen. Was sagt ihr zu diesem Fall das


    ist doch wohl der Hammer oder????Meine Versicherung hat einen Teil übernommen,


    aber trotzdem ist es viel Geld, wozu hat man eine Versicherung und eigentlich


    einen so eindeutigen Fall. Nie im Leben wäre ich auf so einen Ausgang des


    Falles gekommen. Und was aus dem Unfallgegner geworden ist weiss ich auch nicht


    der ward nicht mehr gesehn.Auch die Zeugen (6Stück)hatte von so einer Regelung


    auf dem Wasser noch nie etwas gehört.


    Ob das alles richtig ist werde ich nie erfahren


    oder was für eine Strafe der Blödmann bekommen hat, weil sie mir darüber leider


    nichts sagen dürfen.


    Habt ihr schon einmal von so einer Regelung auf dem


    Wasser gehört???








    Trotzdem ein fröhliches Petri von der Flunder

    Alles wird gut ,wenn du es willst[color=#A9A9A9]

    Einmal editiert, zuletzt von Flunder ()

  • Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, das ist mir zu viel gescrolle für so wenig Text.. aber wie ist das in Königlichen Gewässer Dänemarks, dort gibt es nämlich kein Recht vor Links, dort hat zu halten wer an den Haizähnen steht, im Strassenverkehr.. wie machen die das auf dem Wasser.. Haie schwimmen lassen und Zähne zeigen? Sorry etwas Spass muss sein..

  • Hallo Flunder,


    wenn man das liest fällt man ja wirklich fast vom Stuhl. Der begeht Fahrerflucht und du musst sogar noch was zahlen, wegen rechts vor links? 8o Er hat doch deutlich seine Schuld eingestanden mit der Fahrerflucht! Unglaublich, dass es so einen Verlauf genommen hat.


    Zur Regelung habe ich mal meinen alten Herrn gefragt, welcher auch kein rechts vor links kennt und dann mal google gefragt:


    http://www.sbf-lehrgang.de/lehrgang/see07/see7_1.html


    Ich weiß aber nicht, was das ganze bei dir mit rechts vor links zu tun haben soll. Du warst doch da und er ist ja nicht manövrierunfähig auf dich zugekommen. Traurig das es solche Menschen gibt :-( und das die Behörden so entschieden haben. Nungut die machen nur Ihren Job aber irgendwie erscheint mir das so nicht ganz rechtens. Hinzu kommt ja noch der Aufwand, den du betrieben hast um nach Heiligenhafen und Kiel zu fahren. Beznin kostet ja nix , tzzzz.


    Also regel anscheinend wirklich, aber in deinem Fall nicht in Ordnung. Drück die Daumen, dass so etwas nicht mehr passiert.


    gruß alex

  • .... Jede Medaille hat zwei Seiten, eine kennen wir jetzt ;) :D
    und ja, es gibt auf dem Wasser tatsächlich Verkehrsregeln :thumbsup:

  • Moin Flunder,


    es heiß auf dem Wasser zwar nicht rechts vor links sondern : Unter Motorbooten weicht derjenige aus, der ein anderes Fahrzeug an seiner Steuerboardseite aufkommen sieht. Darüber hinaus hat ein Motorboot einem Segelfahrzeug immer auszuweichen. Für Segelfahrzeuge untereinander gelten weitere Bestimmungen.


    Interessant ist auch wann diese Ausweichpflicht eintritt. Unteranderem tritt sie dann ein, wenn der Ausweichpflichtige nicht landfest ist. Hättest Du also Anker geschmissen und Ball gesetzt wärst Du landfest und somit der Andere ausweichpflichtig.
    Ein treibendes Boot ist kein landfestes Boot und wird durch das Treiben nicht von einer Ausweichpflicht befreit.


    Benötigst Du Pharagraphen werde ich meine Bücher wälzen und dir genaue Angaben geben können. Gruß Klaus

  • Moin,


    ein wichtiger Nachtrag fehlt. Nicht dass jetzt einer von Euch auf die Idee kommt schnell den Ankerball zu setzen, wenn ein vorrangiges Fahrzeug sich nähert.


    Ausschlaggebend für eine Anwendung von Regeln ist das erste " in Sicht kommen " das heißt: Bei sichtigem Wetter kann man für Sportboote untereinander eine Entfernung von ca.2 sm annehmen. Dieser Zeitpunkt regelt die Regelanwendung. Also im letzen Moment Ball setzen, oder Motor an und Bug um 180° drehen um einer Ausweichpflicht zu entgehen, geht nicht.


    Jedoch ist in allen Situationen auf dem Wasser anzuwenden, was guter seemännischer Brauch ist. Diesen läßt Dein Unfallgegner unbeachtet, befreit dich widerum nicht von Regeln, die auf dem Wasser gelten. Klaus

  • Bleibt nur nachzutragen daß das "Manöver des letzten Augenblicks" nicht durch eine Angelrute verhindert wird. Wie Sedge schon schreibt, wenn Du ihn kommen siehst ist es Deine seemännische Pflicht ihn im Auge zu halten solange Du nicht vor Anker liegst.


    Als Sportbootfahrer hat übrigens JEDER gewerbliche Skipper Vorfahrt, egal von welcher Seite er kommt. Ergo NIE mit ner Fähre, Schlepper, Seatow-Fahrzeug etc. anlegen, die bremsen nicht ;)


    EDIT: Die Vorfahrtregeln auf dem Wasser haben sich seit Jahren nicht verändert ;)


    EDIT2: Hast Du eigtl. Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt ? Die Anzeige müsste doch Bestand haben ?

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    When the money arrives, we will start doing it WITH the money.

  • Als Sportbootfahrer hat übrigens JEDER gewerbliche Skipper Vorfahrt, egal von welcher Seite er kommt. Ergo NIE mit ner Fähre, Schlepper, Seatow-Fahrzeug etc. anlegen, die bremsen nicht ;)


    das ist aber eine ganz neue Kiste, wo steht das geschieben? Darauf hätte ich gern eine Antwort. Gruß Klaus

  • KVR und SeeSchStrO. Ich schau mal ob ich das schnell finde


    EDIT: Ist jeweils für die Wasserstrasse, KVRs etc geregelt und wird scheinbar interpretativ gehandhabt.


    Eine klare und eindeutige Klausel finde ich so auf die Schnelle nicht, nur tonnenweise Posts mit Hinweisen auf individuelle Fahrwasser sowie die Auslegung daß gewerbliche Schiffe gegenüber Sportboot eben schlechter zu manövrieren sind ;)


    In der Praxis: Hast Du jemals Viking & Co ausweichen sehen ? Ich in all den Jahren nicht :/

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    2 Mal editiert, zuletzt von charmanta ()

  • KVR und SeeSchStrO machen keinen Unterschied zwischen Berufsschifffahrt und Sportschifffahrt. Zum einen ist die KVR ein internationales Regelwerk, welches sich nur im Einvernehmen aller anerkennender Staaten verändern ließe. Zum Anderen gibt es keine nach außen zeigende Sichtzeichen, die anzeigen, ob ein Wasserfahrzeug gewerblich genutzt wird oder zu Freizeitaktivitäten genutz wird.


    Die Nummer auf dem Wasser ist eine sehr schöne, aber auch eine mit großen Risiken behaftete. Aussagen über Regelwerke sollten daher von fundamentiertem Wissen begleitet sein. Klaus

  • kann ja bei Einhaltung guter Seemannschaft eh nicht passieren ?


    Ich frag mal meinen Bekannten bei der Waschpo an ob er das verbindlich aufklären kann. Er bildet auch SBF aus

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    Einmal editiert, zuletzt von charmanta ()

  • Hallo nochmal,


    ja das mach alles sein was ihr da schreibt,aber wer dann selbst betroffen ist guckt erstmal doof weil in kürzester Zeit soviel Sachen passieren,da denkt man nicht sofort an alles (hört sich an wie ne Ausrede),aber wer gerade gut Dorsche fängt denkt bestimmt nicht an so einen Idioten der sich an keine Regel hält.Das ich zu dieser Zeit am faschen Platz gestanden habe war mein Pech,aber kann so einer machen was er will???Würde gern mal wissen was die ihm geschrieben haben,er hat jedenfalls keinen Hafenplatz mehr.Vielleicht ja auch kein Boot mehr.Währe besser für ihn und auch den anderen.So viele Jahre mach ich das schon und noch viele andere und dann sowas.Natürlich habe ich beim Bootsschein machen sollche Vorschriften gelernt, aber wer denkt denn immer daran?Ihr wisst was ich meine,wenn die Fische gut beissen.Und das geht nicht nur mir so.Sonst passen ja auch alle auf,aber einmal ist immer das erste mal. Trotzdem Danke für die Info.


    Grüsse

  • So, nachgefragt und Glauben und Wissen aufgeklärt.


    Auf SEE *sollten* Sportboote der Berufsschiffahrt ausweichen, auf Binnengewässern MÜSSEN Sportboote ausweichen.


    Hab das aus dem Binnenbereich im Geiste wohl übernommen.


    Flunder: Sorry für die Grundsatzdiskussion. Ich kann Deinen Groll nachvollziehen, bin selbst schon vielfach fast über den Haufen gefahren worden TROTZ ANKERBALL. Ist wohl die alte Leier, "Recht haben und Recht kriegen".


    Mit dem Habitus jederzeit mit Wahnsinnigen zu rechnen und Berufsschiffen auszuweichen kann man auf jeden Fall nix falsch machen denke ich.

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  • Ich habe da mal ein kleine Frage am rande,
    und zwar habe ich vor 2 wochen meine alten Übungsunterlagen
    zum SBF-See wiedergefunden. Hatte zu meinen Marinezeiten vor
    rund 13 jahren mal damit angefangen aber nicht durchgezogen.


    Jetzt meine Frage: Taugen die Unterlagen noch zum üben, oder hat sich in den
    letzten Jahren viel geändert im reglement? So wegen EU und so?! ?(

  • Moin
    wenn ich es noch richtig weis, dann bist Du doch beim Angeln mit treibendem Boot manövrierunfahig / -behindert. Boote ab 12 m müssen dann entsprechende Seezeichen setzen. Deinen Schilderungen nach hast Du doch mehrmals auf Dich aufmerksam gemacht, daß Du nicht ausweichen kannst. Dann ist die Frau beim rangieren in Dich reingefahren, richtig? Also hat doch das andere Boot ein Ausweichmanöver nicht richtig ausgeführt.
    Ich würde mal nachhaken ob die Frau ( vorausgesetzt es kann jemand bezeugen das Sie gefahren ist ) überhaupt einen SBF hat, dann könnte die Sache schon wieder ganz anders aussehen.
    Gruß Klaus

  • Manövrierbehinderte Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die auf Grund ihrer Arbeiten ( Baggern, Kabelverlegung) nicht so manövrieren können, wie es vorgeschrieben ist.
    Mönövrierunfähige Fahrzeuge nach KVR Regel 27 Abs g) bräuchten keine Signalkörper zu setzen, wenn sie unter 12 Meter lang sind. Jedoch ist eine Fortbewegung unter Riemen bei kleinen Sportbooten gewährleistet, so schließt sich für diese Boote die Regel 27 aus. Gruß Klaus

  • Moin
    wenn ich es noch richtig weis, dann bist Du doch beim Angeln mit treibendem Boot manövrierunfahig / -behindert. Boote ab 12 m müssen dann entsprechende Seezeichen setzen. Deinen Schilderungen nach hast Du doch mehrmals auf Dich aufmerksam gemacht, daß Du nicht ausweichen kannst. Dann ist die Frau beim rangieren in Dich reingefahren, richtig? Also hat doch das andere Boot ein Ausweichmanöver nicht richtig ausgeführt.
    Ich würde mal nachhaken ob die Frau ( vorausgesetzt es kann jemand bezeugen das Sie gefahren ist ) überhaupt einen SBF hat, dann könnte die Sache schon wieder ganz anders aussehen.
    Gruß Klaus


    Hallo nochmal,


    das war ein 6m Boot und es saß erst die Frau am Steuer und als es brenzlig wurde ist er ans Steuer gegangen und hat Vorwärts und Rückwärtsgang verwechselt.Alles eigendlich eindeutig, aber............................

  • Moin!


    Angekarrt werde ist natürlich immer kagge. Tatsache ist aber, dass es die Regel rechts vor links tatsächlich gibt - außerhalb vom Fahrwasser und unter gleichberechtigten Motorfahrzeugen und wenn sonst nichts dagegen spricht wie zB Manövrierbehinderung, zB wg. Tiefgang (ach nee, dann heisst das wieder tiefgangsbehindert...) oder Baggern oder Minen räumen oder wasweissich -


    ODER TAUCHER IM WASSER HABEN (Alphaflagge).


    Die Nummer mit der Berufsschiffahrt ist wohl eher eine Sache des guten Benehmens. Ich muss ja mit meinem Ruderboot nicht den Supertanker zum Ausweichen zwingen. OK, manchmal kommt dann auch die Frage des Selbsterhaltungstriebes hinzu. ;)


    Dass die Versicherung nur einen Teil trägt halte ich für normal, denn auch der passive Unfallbeteiligte hätte auf jeden Fall das Manöver des letzten Augenblicks fahren müssen, zumindest versuchen.


    Auf dem Wasser gilt noch zu einem guten Teil, was das Recht dem mündigen Bürger sonst gerne mal abspricht, nämlich den gesunden Menschenverstand. Es ist natürlich überwiegend in der Verantwortung des anderen, Dich nicht anzukarren aber es ist fast ebenso Deine Verantwortung, rechtzeitig Maßnahmen dagegen zu ergreifen, angekarrt zu werden. Und lautes Anrufen ist da nunmal nur die allererste Maßnahme.


    Naja ärgerlich bleibts und im Zweifel empfehle ich ein ordentliches RIB. Da kann dann die WaWa demonstrieren, dass sie auch nicht Boot fahren kann und es passiert einfach nichts. Praktisch, die DInger. ;)


    Jus my twoandahalf cent.


    Tim

  • Moin,
    da es mein Gebiet ist, möchte ich doch noch einmal auf die Ausweichregeln eingehen. Auf deutschen See-Schifffahrtstraßen und im Besonderen in Fahrwassern regelt es die See-Schifffahrt-Straßen-Ordnung( SeeSchStrO ).
    Im Fahrwasser, also von der Tonne 1grün, oder Tonne 2 rot beginnt von See kommend das Fahrwasser, hier gilt:


    §25 Vorfahrt der Schifffahrt im Fahrwasser
    (2) Im Fahrwasser haben dem Fahrwasserverlauf folgende Fahrzeuge unabhängig davon, ob sie nur innerhalb des Fahrwassers sicher fahren können, Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die
    1. in das Fahrwasser einlaufen
    2. das Fahrwasser queren
    3. im Fahrwasser drehen
    4. ihre Anker-oder Liegeplätze verlassen


    Das heiß für den Motorbootfahrer in der Flensburger Förde, wenn er dem Fahrwasser folgt, nicht mehr als 15° Abweichung von der Fahrtrichtung, Richtung FL oder Richtung Ostsee, hat er Vorfahrt auch vor Segelbooten, die im Fahrwasser kreuzen, weil ein kreuzendes Segelboot nun einmal dem Fahrwasserverlauf nicht folgt.
    Wenn wir uns mit dem Motorboot außerhalb der Betonnung begeben, sieht die Sache ganz anders aus. Wir haben das Fahrwasser verlassen und begeben uns in den Geltungsbereich der internationalen Kollision-Verhüttungs-Regel ( KVR), besser gesagt, die SeeSchStrO verweist auf die KVR und stellt in ihrem Geltungsbereich außerhalb der Fahrwasser keine der KVR konträr laufenden Regelungen auf. Hier heißt es:


    Regel 18 Verantwortlichkeit der Fahrzeuge untereinander
    a) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muss ausweichen
    i) Einem manövrierunfähigem Fahrzeug
    ii) Einem manövrierbehindertem Fahrzeug
    iii) Einem fischenden Fahrzeug
    iv) Einem Segelfahrzeug


    Regel 15 Kreuzende Kurse
    Wenn die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge einander so kreuzen, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat; wenn die Umstände es zulassen, muss es vermeiden, den Bug des anderen zu kreuzen.


    So das war Gesetzestext, für mich galt und gilt immer noch: Halte dich frei von der Berufsschifffahrt. Klar hat auch ein 200 Meter Tanker auszuweichen wenn ich mit meinem Segelboot komme, ich bin aber zum Spaß auf dem Wasser, der Andere ist am Geld verdienen und hat Termine einzuhalten. Und wenn er mich nicht sieht, kann ich mir mein Recht in den Sarg kleben lassen. Gruß Klaus