• Moin moin zusammen,


    ich hab da mal ne grundlegende Frage, die mich in den letzten Tagen etwas beschäftigt hat :)


    Auf der Meeräschenpirsch musste ich immer wieder feststellen, dass die Fische sich vornehmlich in Häfen sammeln (wo ich eig. eh nicht soo gerne angel - aber in Anbetracht der Ausbeute durchaus eine Ausnahme machen würde...), wo dann aber das Angeln ohnehin verboten ist.


    Dass es niemand gerne sieht, wenn man mit der Fliegenrute zwischen teuren Segelschiffen rumwedelt oder flüchtende Fische die Schnüre um die Bootsschrauben wickeln, ist klar - und auch nachvollzihbar. Aaaaaaber...es gibt auch Bereiche in Häfen, wo man niemanden stört und keinen Schaden anrichten kann - da ist es aber dann pauschal ebenfalls verboten. Ich will jetzt gar keine Diskussion zum Für und Wider der Hafenangelverbote anzetteln...


    Meine Frage ist eher, ob jemand greifbares Wissen oder Erfahrungswerte hat, WAS einem im schlimmsten Fall passieren kann, sollte der Hafenmeister die Polizei rufen...


    selbstverständlich würde ich auf Aufforderungen vorher sofort das Feld räumen und es nicht auf die Polizei ankommen lassen. Aber ich habe auch schon gehört, dass die gerne mal direkt - ohne Gespräch mit dem Angler gerufen werden.


    An manchen Häfen findet man einzelne gesperrte Stege ("Betreten und Angeln verboten"), in anderen ein Verbotsschild für den gesamten Hafenbereich. Grundsätzlich meine ich, dass man in Häfen eh nicht angeln darf - habe den Angelschein gerade nicht zur Hand. Ist aber auch egal...denn ich will ja nur wissen was passieren würde, wenn es "hart auf hart" kommt?


    - Verhaftung?, Hinrichtung vor Ort?, mündliche Verwarnung? Bußgeld? evtl. sogar eine Anzeige? (wenn ja - warum genau?), wird einem der Angelschein abgenommen? Knüppel auf n Kopp und rein in Sack? :)


    So willkürlich kann das ja alles eigentlich nicht ablaufen...manche Hafenmeister stört es (trotz der Schilder) auch gar nicht, dass man dort angelt...andere kriegen gleich nen roten Kopf...mit viel Feingefühl kam ich bisher immer ganz gut zurecht und auch "ungeschoren davon"....Aber vielleicht hat ja jemand genauere Infos für den Ernstfall wenn die Polizei direkt hinter einem steht :)


    So n kleines Bußgeld wäre mir ne dicke Meeräsche zur Not nämlich wert - den Verlust des Angelscheines allerdings nicht ;)


    Ich hoffe auf gehaltvolle Infos :)


    Gruß, Grönländer

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  • Naja, "vorläufig erschiessen" wird Dich wohl niemand.... ^^
    Allenfalls wird es um die Verhängung eines Bußgeldes gehen, aber auch da wird nicht so schnell "geschossen".
    Soll nicht heissen, dass ich das Übertreten von (Angel)Verboten gut heisse und dass es nicht auch Ausnahmen von der von mir beschriebenen Vorgehensweise geben mag...

  • Anzeige wegen Hausfriedensbruch, da es sich oft um Private Häfen handelt


    Dazu kannst du genau wie beim Angeln in z.B. Schutzgebieten mit ner Anzeige wegen Fischwilderei rechnen. Hierbei ist dein Angelgerät, Schein und evtl ein 4 Stelliger Betrag von deinem Konto verschwunden.

  • Umpfh!,


    das hört sich aber nicht so schön an...denke da muss ich bei der nächsten Pirsch wohl ganz besonders aufpassen :) ...und anstelle der Latschen vorsichtshalber die Laufschuhe anziehen ;) ...aber wenn das wirklich oft Privatgelände ist, dann kann man ja tatsächlich mal nett fragen. Eigentlich wirbel ich im Vorwege aber nicht so gerne zu viel Staub auf :)
    Ein Hafenmeister sagte bei einem Gespräch mal, "dass es ihm total egal sei, ob ich dort angle...wenn die Polizei kommt, soll ich es aber nicht von ihm gehört haben...". Also ist wohl doch recht viel Ermessensspielraum mit von der Partie...naja, vielleicht meldet sich ja noch ein echter Hafenmeister zu Wort :)

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  • azu kannst du genau wie beim Angeln in z.B. Schutzgebieten mit ner Anzeige wegen Fischwilderei rechnen. Hierbei ist dein Angelgerät, Schein und evtl ein 4 Stelliger Betrag von deinem Konto verschwunden.


    Nöö,ist nicht so.
    Fischwilderei liegt nicht vor, denn das Fischwasser, welches beangelt wird, steht nicht im Eigentum des Hafenbetreibers.
    Es handelt sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift, um Keine Strafvorschrift, also um keine Straftat!!!

  • Nöö,ist nicht so.
    Fischwilderei liegt nicht vor, denn das Fischwasser, welches beangelt wird, steht nicht im Eigentum des Hafenbetreibers.
    Es handelt sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift, um Keine Strafvorschrift, also um keine Straftat!!!


    Das heisst dann also... :


    ...der Hafen gehört eventuell jemandem, der ein Angelverbotsschild aufgehängt hat, für ein Gewässer auf seinem Privatgrund, in dem er mir aber das Angeln gar nicht verbieten kann, weil das Gewässer nicht ihm gehört?
    Werde ich nun beim Angeln in diesem Gewässer erwischt - denn aufhalten kann ich mich da ja ruhig - dann bekomme ich höchstens eine Ordnungswidrigkeit angehängt - weil ich gegen die Angelverbots-Anordnung verstoßen habe? Also keine Anzeige? Oder evtl. doch ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch? - Aber da sein darf ich ja...nur eben nicht angelnderweise.
    Ich fürchte je genauer man darüber nachdenkt, desto verwirrender wird es :) - und liegt wahrscheinlich am Ende im Ermessen des Betrachters...


    Und da Wikipedia angibt, dass auch Ordnungswidrigkeiten seeeehr teuer werden können, sind auch diese Aussichten nicht wirklich rosig...zusätzlich nehme ich an, dass es dann auch noch empfindlich teurer wird, wenn man versehentlich nem Touristen die Brille vom Kopf wedelt oder doch mal ne Schramme in die teure Yacht peitscht...


    Was wollen die verdammten Meeräschen auch immer in den Häfen?!


    Vielleicht frage ich beim nächsten Angelversuch wirklich einfach mal beim Hafenmeister nach...aber das hat dann ja auch nur wenig Wert, wenn zufällig die Polizei vorbeikommt...oder zählen dann die evtl. privat aufgehängten Schilder offiziell gar nicht? Es lebe der Gesetzesdschungel! :) Vielen Dank aber so weit!

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  • Beim Betreten von privaten Steganlagen ohne Zustimmung kann aber durchaus der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt sein. Da wäre ich äußerst vorsichtig.
    Für den Rest bin ich bei Advokat sind Ordnungswidrigkeiten.
    Freundlich fragen ist aber immer eine Lösung. Wenns klappt super :thumbup: , wenn nicht Pech. Verstehen kann ich die Hafenbetreiber aber schon. Angler machen sich die besten Stellen durch das Verhalten einzelner schwarzer Schafe immer selbst kaputt. Zur Sicherheit wird es dann eben generell verboten ;( Darunter müssen dann die vernünftigen Angler leiden.



    Sonderburg ist das beste Beispiel


    Gunnar

  • Ja, das stimmt leider so...


    wie die Verbote entstanden sind, kann ich mir leider auch denken...ich erinnere mich gerne an die Zeit zurück, als man in Travemünde noch auf der großen Mole bis zum Molenkopf angeln durfte...das war ein Traum!
    Bis irgendwann nur noch Müll, Angelschnüre und Haken rumlagen, das gesamte Areal als Toilette missbraucht wurde und letztendlich sogar Fischabfälle alles verdreckt haben...wundern muss man sich dann nicht, wenn irgendwann ein Schild da steht... .


    Mal sehen, wie ich dann die nächste Äschenwaid angehe...


    Greetz, Grönländer!

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  • Vor der Polizei brauchst Du keine Angst zu haben, die kommen nicht wegen solchen Bagatellen.


    Neulich entdeckte ich in meinem See eine kleine Reuse und als am Abend zwei deutsche Sportfreunde in Wathosen


    sich nur mal meinen See ansehen wollten, rief ich die Polizei, der Kollege am Telefon meinte ich sollte den beiden ein Betretungsverbot für das Grundstück aussprechen und nächstes Mal würden sie dann kommen. :cursing: ?(


    Nach "reg dich mal nicht auf, mein Jung" und " ich kann ja hier wohl spazieren gehen" Um 11.15 abends in LIdelwathose ????? ;gabs ein wenig Gerangel und die sind dann weg. Hab aber vergessen denen das schriftliche Betretungs- und Angelverbot zu überreichen und dieses auch entsprechend zu Dokumentieren. Also kommen meine Freunde und Helfer nächstes Mal bestimmt auch nicht ! :( :( :(


    Grüße vom Bratzander

    Entdecke im Spiegel des Wassers Dich selbst,


    aber erschrick Dich nicht !!

  • Moin Moin,


    das nervt ja auch total, ja klar waren dasa die Inhaber der Reuse,was denn sonst.Nimm doch mal einen Knüppel mit und schlag :emot100: mal drauf
    wenn dann die Beule groß genug ist dann kommen die Uniformierten ganz bestimmt und dann bist du noch dran weil du dein Hab und Gut verteidigst.
    Also Wache schieben und auf frischer tat.
    :emot87:



    Grüsse von der Flunder

  • Moin Grönländer,


    um zur Sachlichkeit zurück zu kehren: Kein Hafenmeister wird sofort nach der Polizei rufen, das kann eintreten, wenn Du dich wider seiner Anordnung verhälst. Liegt der Hafen in keiner Ferne für Dich, fahre am Vortag hin und quatsche mit dem Hafenmeister. Wenn Du glaubwürdig erklärst, dass Du nur in den Morgenstunden mal angeln möchtest und versicherst, dass Du niemanden belästigen wirst, wirst Du nicht auf einen Unmenschen treffen. Sollte doch eine ablehnende Haltung erkennbar werden, wirst Du dein Vorhaben sehr wohl nach gutem Menschenverstand einzurichten wissen. Was soll das Geschwafel um Straftat und Übertretungen? Wir leben miteinander und so wird sich auch das Eine oder Andere einrichten lassen, was nicht unbedingt erlaubt ist. Bis denne, Klaus. Aber quatsche vorher mit dem Typen mit der weißen Mütze. :thumbup:

  • Moin Klaus,


    ja, so habe ich es mir auch ungefähr überlegt...hatte eigentlich auch noch nie ernsthaftere Probleme etwaiger Art...wenn was bei meinen Bemühungen rumkommt werde ich berichten :) Gruß, Grönländer

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  • Was soll das Geschwafel um Straftat und Übertretungen?


    Oha-was soll das??
    Hier wurde ganz klar gefragt, wie es sich diesbezüglich verhalt.
    Wenn gunnar, ich und andere darauf antworten, so halte ich das nicht für "Geschwafel"...

  • Oha-was soll das??
    Hier wurde ganz klar gefragt, wie es sich diesbezüglich verhalt.
    Wenn gunnar, ich und andere darauf antworten, so halte ich das nicht für "Geschwafel"...


    Auh weiha, da kam wieder mein lockerer Umgangston. Es ist sicherlich kein Geschwafel, wenn sachlich auf Fragen geantwortet wird. Nur schade, dass in der Ecke von Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten gerührt wird, wenn man mal dort die Angel auswerfen möchte, wo es wohl nicht erlaubt, aber mit einer freunlichen Nachfrage eventuell doch zu machen wären. Gruß Klaus

  • Nur schade, dass in der Ecke von Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten gerührt wird, wenn man mal dort die Angel auswerfen möchte, wo es wohl nicht erlaubt, aber mit einer freunlichen Nachfrage eventuell doch zu machen wären. Gruß Klaus



    Wenn Du die Frage von Grönländer und Antworten richtig gelesen hättest 8)8):D


    Dann wüsstest Du, dass er sowohl nach möglichen Folgen gefragt hat, diese nach vorherrschenden Kenntnissen beantwortet wurden, gleichzeitig aber sehr wohl der gutgemeinte Rat nach der freundlichen Nachfrage gegeben wurde. ;)


    Das war jetzt aber genug Off-Topic


    Gunnar

  • Alles in Butter :) und ich hab auch alles so verstanden, wie es wohl von den hilfreichen Antwortern gemeint war :)

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