Habe euch mal das Fischereigesetz für das Land Schleswig Holstein online gestellt.
denke sowas ist wichtig und somit eröffnen wir eine neue kategorie...
das vielleicht nördlichste Angelforum Deutschlands
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Habe euch mal das Fischereigesetz für das Land Schleswig Holstein online gestellt.
denke sowas ist wichtig und somit eröffnen wir eine neue kategorie...
Andere Länder andere Sitten und andere bestimmungen.
wen ihr in andere bundesländer fahrt ,sind auch andere bestimmungen,
allso fragt nach!!!
Moin,ich hab mal ne Frage...
In der Februar ausgabe der "Fisch und Fang " ist ein Bericht über Ostholstein zum Thema "Ufer Report" !!
In den gesetzlichen Bestimmungen steht: Mindestmaße und Schonzeiten:Lachs 60 cm/1.10-31.12.,
Meerforelle 40 cm/BRAUNE FISCHE GANZJÄHRIG!! Ist das geändert worden ,oder ist das in Ostholstein schon immer so gewesen?(normal 1.10-31.12 ,oder irre ich mich da)? Also,ich will keine braunen Fische mitnehmen,aber es ist mir aufgefallen....
Damit ist wohl eher gemeint, dass braune Fische ganzjährig geschont sind !!!
Damit ist wohl eher gemeint, dass braune Fische ganzjährig geschont sind !!!
Das war mir klar,Lars...
Aber es deckt sich nicht mit dem Fischereigesetz für S-H,oder haben die da eigene Bestimmungen??