Fischereigesetz für das Land Schleswig Holstein

  • Moin,ich hab mal ne Frage...
    In der Februar ausgabe der "Fisch und Fang " ist ein Bericht über Ostholstein zum Thema "Ufer Report" !!
    In den gesetzlichen Bestimmungen steht: Mindestmaße und Schonzeiten:Lachs 60 cm/1.10-31.12.,
    Meerforelle 40 cm/BRAUNE FISCHE GANZJÄHRIG!! :emot106: Ist das geändert worden ,oder ist das in Ostholstein schon immer so gewesen?(normal 1.10-31.12 ,oder irre ich mich da)? Also,ich will keine braunen Fische mitnehmen,aber es ist mir aufgefallen....

    Ich bin so ein schlechter Tänzer....Meine Freunde von der Waldorfschule dachten Jahrelang,ich heisse Renate..:-)

  • Damit ist wohl eher gemeint, dass braune Fische ganzjährig geschont sind !!! :emot111:

    Aus technischen Gründen befindet sich meine Signatur auf der Rückseite dieser Nachricht !!! :D

  • Damit ist wohl eher gemeint, dass braune Fische ganzjährig geschont sind !!! :emot111:

    Das war mir klar,Lars...
    Aber es deckt sich nicht mit dem Fischereigesetz für S-H,oder haben die da eigene Bestimmungen??

    Ich bin so ein schlechter Tänzer....Meine Freunde von der Waldorfschule dachten Jahrelang,ich heisse Renate..:-)