Hallo Zusammen! Ich wollte mir jetzt
vorab die "10 Euro Marke" besorgen. Habe dazu die Touriinfo in
Glücksburg angeschrieben. Die Antwort hat mich etwas verwirrt...
ZitatAlles anzeigenGuten Tag Herr ******!
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie benötigen für die
Erlaubnis zum Angeln einen gültigen Fischerschein des Landes
Schleswig-Holstein oder ersatzweise einen „Urlauber-Angelschein“ des
Landes Schleswig-Holstein, unabhängig davon, ob Sie einen gültigen
Fischereischein des Landes Rheinland-Pfalz besitzen oder nicht.
Der „Urlauber-Angelschein“ kann im Rathaus Stadt Glücksburg ausgestellt werden – z.B. zu Beginn Ihres Urlaubes in Glücksburg.
Für eine vorherige Kontaktaufnahme finden Sie Hinweise über den Link unserer Homepage http://stadt.gluecksburg.de/behoerden-kontakt.html
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen / Med venlig hilsen / Best regardsTouristServiceCenter Glücksburg