Info zur Marke usw

  • Moin
    sohne vom bekannten hat mit 11 jahren gestern die prüfung bestanden,in SH


    er darf mit einen erwachsenen zusammen angeln?richtig ?Prüfung natürlich vorhanden


    muß der lütte nun auch eine marke haben für 2015 ?
    oder darf er ohne mitangeln?


    evtl.weiß ja jemand etwas genaues,der lütte wohnt in Flensburg


    karsten

    .Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen? ..... :D

  • Ist doch im Gesetz so verankert das ein Kind bis zum Alter von 12Jahren,das angeln im beisein eines Fischereischeininhaber erlaubt ist.Erst mit erreichen des 12. Lebensjahres nur noch mit Fischereischein. Rein theoretisch kann er doch den Schein erstmal noch zu Hause lassen,denn ohne Marke ist er eh nicht gültig. Um alle Unsicherheiten dennoch auszuschließen,Marke kaufen und gut ist.

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup:

  • ich denke, er bekommt wohl erst mit dem vollendeten 12. Lebensjahr einen Jahresfischereischein


    (frag doch einfach hanny! :) )

  • er bekommt eine Prüfbescheinigung womit er dann mit 12 den Schein incl. gültiger Marke holen kann. Bis dahin darf er wie Chris schon schrieb mitangeln unter Aufsicht eines Scheininhabers. Allerdings nur mit einer Rute auf die dann der Scheininhaber verzichten muss...wenn bspw. drei Ruten erlaubt sind :)

  • Wie die Vorgänger schon schrieben,
    braucht er solange er noch nicht 12. Jahre ist keine Marke zu kaufen.
    Er hat ja auch noch keinen Fischereischein wo er die Marke rein
    kleben könnte. Die Prüfbescheinigung immer!!!! gut verwahrt zuhause
    lassen. Bei Verlust drohen Schreibkram und Bearbeitungsgebühren. Wen
    er jetzt zum angeln geht muss er nur in Begleitung eines
    Fischereischeininhabers sein, die Volljährigkeit muss gesetzlich
    nicht mehr gegeben sein, kann also mit dem 12 Jährigen
    Nachbars-jungen, gültigen Fischereischein vorausgesetzt lostigern.

  • Moin,


    Im Text steht mit vollendetem 12. Lebensjahr, also ab seinem 13. Geburtstag muß er zum angeln den Fischereischein mit gültiger Marke haben. Nicht wie einige geschrieben haben ab dem 12. Lebensjahr.


    Gruß Donny

  • Moin,


    Im Text steht mit vollendetem 12. Lebensjahr, also ab seinem 13. Geburtstag muß er zum angeln den Fischereischein mit gültiger Marke haben. Nicht wie einige geschrieben haben ab dem 12. Lebensjahr.


    Gruß Donny


    Wenn ich den 12. Geburtstag feiere, dann habe ich auch 12 Lebensjahre vollendet. Oder zählt die Zeit von Geburt bis zum 1. Geburtstag nicht ?(

  • Ja ,genau so ist es ,
    Jugendlich die bei mir den Schein machen und noch nicht 12 Jahre alt sind, bekommen den Schein zu ihren 12 Geburtstag von LSFV zugeschickt.
    Gruß hanny


    :!: Nächster Fischereischeinlehrgang im September 2023 in Handewitt/Jarplund. :!:



    Bei Interesse bitte PN