Moin
Nun ist es amtlich ab 2018
Zitat
In der Freizeitfischerei, auch vom Ufer aus, ist in den ICES-Divisionen 4b, 4c und 7a bis 7k die Befischung von Wolfsbarsch ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet. Es ist untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.
Ich bin ja mal gespannt was als nächstes kommt, an Lachs und Mefo sind die auch schon dran.
Gruß Klaus