Das Tragen von Messern soll verboten werden

  • Hier mal ein auszug von der Tagesschau:


    Bundestag billigt verschärftes Gesetz

    Aus für Waffen-Imitate und lange Messer
    Der Bundestag hat ein verschärftes Waffenrecht beschlossen, das das Tragen von Schusswaffen-Imitaten mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld bestraft. Kauf und Besitz der teils originalgetreuen Nachbildungen sind aber weiter gestattet. Ein komplettes Verbot der Waffen-Imitate scheiterte am europäischen Spielzeugrecht. Einzig die FDP-Fraktion stimmte im Bundestag gegen die Verordnung.


    Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit Polizisten in Konfliktsituationen Imitate häufig nicht von echten Waffen unterscheiden konnten. Dies führte in einigen Fällen dazu, dass die Polizisten schossen - zum Teil mit tödlichen Folgen. Häufig wurden die Waffen-Attrappen bei Raubüberfällen von Kriminellen verwendet. Schätzungen zufolge sind in Deutschland zwei bis drei Millionen nachgebildete Waffen im Umlauf. Verkauft werden sie in Spielwarenläden, Waffenhandlungen und über das Internet.


    Messer mit langen Klingen verboten
    Zugleich verstärkte der Bundestag den Kampf gegen die wachsende Zahl von Einschüchterungsversuchen und Attacken mit Stichwaffen: Kampfmesser und Messer mit einer mehr als zwölf Zentimeter langen Klinge sind künftig in der Öffentlichkeit verboten - auch solche, die auf Knopfdruck aufspringen.


    Sie hätten bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des sogenannten Butterfly-Messers abgelöst, das bereits 2003 verboten wurde. Ausnahmen gelten etwa für Messer von Tauchern oder Bergsteigern sowie für Hirschfänger, die häufig als Teil von Trachten getragen werden. Vorbild für das Messerverbot ist Hamburg, wo an Kriminalitätsschwerpunkten wie der Reeperbahn bereits seit einiger Zeit keine Hieb- und Stichwaffen getragen werden dürfen.


    GdP: "Jede Banane wird gezählt - aber Waffen nicht"
    Die Gewerkschaft der Polizei hält die Verschärfung des Waffenrechts für unzureichend. "Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg in Berlin. In Deutschland werde inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei wisse nicht, wie viele legale Waffen es im Land gebe. Und weiter: "Jede Kuh und jedes Schaf in Europa hat eine Registriernummer und wird in einer zentralen Datei registriert, aber Schusswaffen können wir nicht einmal von einer Stadt in die andere zurückverfolgen!"


    Quelle

  • Es soll aber auch die Rede davon sein, dass es eine Ausnahme für Angler am Wasser geben soll und natürlich auch für Jäger.



    Sven

  • Ich möchte noch mal dieses Thema weiter Aufgreifen und Ausdehnen.
    Den Bericht von Torsk1 vom 23.01.08 wird alles gesagt.
    Vor geraumer Zeit habe ich im Kabel 18:25 h ein Bericht gesehen wie in Kiel am Oslokai Zöllner ein Autofahrer der nach Oslo wollte gefilzt wurde.Bei diesem Fahrer wurde ein Messer mit einer Klinge von über 10 cm gefunden,auf die Frage wofür er das Messer gebrauchte,sagte dieser zu Angeln in Schweden.Das Messer wurde Ihn abgenommen und mußte 150.00€ Strafe zahlen,die Begründung in der BRD ist Messer in dieser Form mit Strafe verboten.
    Ich habe zum Beispiel meine Messer auch aus DK mit nach Hause genommen weil ich diese hier brauche,wenn ich diese Messer wieder nach DK mit nehme was klar ist und ich werde gefilzt,was passiert denn.(BRD-Zöllner)
    Sagt Eure Meinung !


    Gruß Peter

    " immer einen guten schwung nach vorne und nach hinten "



    Solange Menschen denken,dass Tiere nicht fühlen,dass Menschen nicht denken!

  • Kannst Du sagen, was für ein Messer beschlagnahmt wurde?
    Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer!!! Es gibt Messer, die sind schon seit "Jahrhunderten" verboten.

  • @Bruno,ich weiß nur das es ein feststehendes mit Scheide war.
    Beim Zoll auf den Flughafen werden auch Klappmesser mit einer Klingenlänge von über 8cm Beschlagnahmt.


    Guß Peter

    " immer einen guten schwung nach vorne und nach hinten "



    Solange Menschen denken,dass Tiere nicht fühlen,dass Menschen nicht denken!

  • @Bruno,ich weiß nur das es ein feststehendes mit Scheide war.
    Beim Zoll auf den Flughafen werden auch Klappmesser mit einer Klingenlänge von über 8cm Beschlagnahmt.


    Guß Peter


    Flughäfen sind ja nun wirklich ein Sonderfall

  • Ich finde das Gestz in Ordnung und als Strafe 10Jahre Steinbruch bei Wasser und Brot, aber altes Brot.
    Wozu brauch ich ein Messer in der Öffentlichkeit?
    Zum jagen, angeln usw. brauche ich das Messer vor Ort, nicht auf dem Weg oder zurück, nur vor Ort. Ich glaube kaum, das die Polizei zum Angelteich kommt um da nach irgendwelchen Messer sucht.
    Auch die Länge ist sehr fragwürdig, wozu brauch ich ein Samurei-Schwert, ein kleines Messer zum schlachten reicht vollkommen aus. Gut, zum filitieren, ein solches Messer ist wohl von Kampfmesser gut zu unterscheiden. Gehört auf Reisen auch nicht in den Koffer sondern zum Angelgerät, denn dort ist es viel besser erklärbar.
    Ralf

  • Ich finde das Gestz in Ordnung und als Strafe 10Jahre Steinbruch bei Wasser und Brot, aber altes Brot.
    Wozu brauch ich ein Messer in der Öffentlichkeit?
    Zum jagen, angeln usw. brauche ich das Messer vor Ort, nicht auf dem Weg oder zurück, nur vor Ort. Ich glaube kaum, das die Polizei zum Angelteich kommt um da nach irgendwelchen Messer sucht.
    Auch die Länge ist sehr fragwürdig, wozu brauch ich ein Samurei-Schwert, ein kleines Messer zum schlachten reicht vollkommen aus. Gut, zum filitieren, ein solches Messer ist wohl von Kampfmesser gut zu unterscheiden. Gehört auf Reisen auch nicht in den Koffer sondern zum Angelgerät, denn dort ist es viel besser erklärbar.
    Ralf

    @Ralf,kannst Du mir sagen wie ich das oder die Messer vor Ort bringen soll.Du hast es noch nicht erkannt,egal wo das Messer ist, im Koffer oder bei den Angelgeräten, Messer ist Messer wo man es hat ist doch egal,der Zoll kassiert es und Strafe.


    Gruß Peter

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  • So hab ich es auch gemacht, ich habe das Messer (Klappmesser arrietierbar ca. 11cm Klinge) in den Angelkasten gepackt und das ganze in eine Sporttasche mit Schnorchelausrüstung am Flughafen als Sportzeug deklariert. Das wurde auf das normale Gepäckgewicht nicht angerechnet.
    Musste aber die Angelkiste öffnen, da die Beamten dachten, das eine Glaspose ein Feuerzeug-Nachfüll-Gasflasche war. War dann aber alles kein Problem.


    Das Problem verstehe ich ja auch, wegen der Sicherheit. Aber Angelmesser oder Tauchmesser nicht ins Handgepäck und wirklich vorher deklarieren.

    -----------------------------------------------
    Der mit dem Aal kämpft,- oder auch sonst versucht Fische auf die Schuppen zu legen.

  • Moin
    ich hab mir mal die Mühe gemacht und unter Zoll.de im Waffenrecht nachgeschaut. Unter verbotene Messer fallen folgende Messerarten.


    Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
    2.1
    Messer,
    2.1.1
    deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
    2.1.2
    deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
    2.1.3
    mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
    2.1.4
    Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),


    ein "normales" Anglermesser fällt demnach nicht darunter.
    Gruß Klaus

  • Peter, das würde bedeuten das der selbstständige Schlachter, seine Messer auch nicht mehr transportieren darf. Wenn ich mein Schlachtmesser, Angelmesser, usw. in meiner Angelkiste liegen habe, wird kein Zöllner, Polizist usw. auf die Idee kommen, dass ich ein Flugzeug entführen oder ne alte Oma bedrohen will. Wenn ich das Messer aber am Gürtel trage und dann noch in die Disco renne und da den lauten mach, sieht die ganze Sache schon anders aus.
    Ich glaube schon, das der Gesetzgeber den Unterschied zwischen Sport , Beruf und Gewalt gut unterscheiden kann. Im Ernstfall enscheidet das Gericht und darauf würde ich es ankommen lassen.
    Ralf