Fischentnahme-Fenster

  • Danke für den Beitrag Andi :)


    Ich persöhnlich befürworte ein Entnahmefenster. Im Grunde wird es von den meisten Anglern hier in SH schon praktiziert....vieleicht kann sich unser Landesverband und/oder auch der Harbeck damit anfreunden und wir kommen dem C&R immer näher.

  • Ich habe schon auf so etwas gewartet, befürworte es uneingeschränkt. :thumbup:

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup:

  • Ich stehe dem etwas differenziert gegenüber und halte schon einmal überhaupt nichts von pauschalen Regelungen diesbezüglich. Auch in der Niedersächsischen Darstellung wird ganz klar darauf hingewiesen, dass so etwas jeweils für den Einzelfall zu prüfen ist, denn jedes Gewässer hat seine Eigenarten und unterschiedlichen Rahmenbedingungen für den Fischbestand.



    Zitat

    2) Die Einführung eines Entnahmefensters ist eine Einzelfallentscheidung des Hegepflichtigen nach Abwägung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Informationen. So wie nach jeder anderen Hege- und Pflegemaßnahme auch, sollte der Hegepflichtige geeignete Erfolgskontrollen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren.



    Ein Entnhamefenster kann für das ein- oder andere Gewässer durchaus Sinn machen, aber bei anderen Gewässern eben auch extrem schädlich, weil die natürliche Größenpyramiede bei den Beständen zerstört werden kann. Aus diesem Grund rate ich immer dazu, sich fachmännischen Rat von Spezialisten einzuholen, die die Gewässer und ihre Bestände wissentschaftlich bewerten können und dementsprechend eine Empfehlung aussprechen.



    Ich persöhnlich befürworte ein Entnahmefenster. Im Grunde wird es von den meisten Anglern hier in SH schon praktiziert....


    Kann ja auch grundsätzlich jeder für sich entscheiden, was er für sich als Küchenfisch entnimmt und was nicht.



    Zitat

    vieleicht kann sich unser Landesverband und/oder auch der Harbeck damit anfreunden und wir kommen dem C&R immer näher.


    Das denke ich leider gerade nicht, zumindest nicht die nächsten 10-15 Jahre. Bei der letzten Änderung des Fischereigesetzes hat sich der Landesverband in seiner Stellungnahme ganz klar gegen diese C&R-Regelung ausgesprochen, die Regierung und die Fischereibehörde haben sich aber nicht dadurch beirren lassen und das ganz konsequent ins Gesetz gebracht und ließen auch keinen Zweifel daran, dass da nicht ein Milimeter Luft zur Änderung besteht. Damit ist vorsätzliches C&R ganz klar in SH gewollt verboten. Erlaubt ist aber selektives Fischen und da kann eben jeder für sich entscheiden, was er verwerten kann oder eben nicht und dementsprechend entnimmt, oder nicht.


    Ich denke, das da grundsätzlich doch jeder mit leben kann, zumindest fühle ich mich in meinem Tun grundsätzlich nicht eingeschränkt.

  • Moin
    kann ich nur unterstützen, wenn ich bedenke in unserm Verein hat der Hecht ein Schonmaß von 45 cm. ????
    Gruß Klaus


    Ist eine ganz normale Geschichte, mit allen Anderem hätte heutzutage jeder Verein ein Problem.


    Die 45cm sind das gesetzliche Mindestmaß gemäß KüfO und BifO. Für alles, was von diesem gesetzlichen Mindestmaß abweicht benötigt der Verein grundsätzlich eine schriftlich niedergelegte Begründung, wessen sich viele Verein überhaupt nicht bewusst sind.


    Ich habe da einmal eine Aussage zu von einem Biologen der Fischereibehörde und des Landesverbandes:


    Zitat

    Die Mindestmaße orientieren sich von wenigen Ausnahmen abgesehen (Aal, Karpfen etc.) an der Größe beim Eintreten der Laichreife, so dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Dies auch nur bei Arten denen man eine Bedeutung oder Gefährdung beimisst, also beim Brassen, Barsch oder der Plötze wäre ein Maß unter normalen Bedingungen total sinnfrei. Eine Abweichung von den gesetzlichen Schonmaßen sollte also biologisch begründet sein und nicht ob der Fisch schon für die Pfanne taugt etc., darüber kann man aber diskutieren und in begründeten Fällen auch Ausnahmen machen. Dennoch bringt man natürlich sowohl die Fischereiaufsicht als auch den Angler in Bedrängnis, die sich ja auf die gesetzlichen Schonzeiten berufen können. Im Zweifel klagt der Angler gegen seinen Verein und dann darf der Hegepflichtige nachweisen warum er von dem gesetzlichen Maß abweicht. Die Fischereibehörde hat dazu auch eine gespaltene Meinung und empfiehlt die Absprache über einen Hegeplan. Solange wir aber in S-H keine gesetzliche Verschärfung wie in einigen Bundesländern oder der Schweiz haben, kann man ja einen Fisch der einem ungeeignet erscheint zurücksetzen, solange es sich nicht um C&R angeln handelt. Besonder krass beim Elbzander, dort bräuchte man gar keine Schonmaßnahmen und schon das aktuelle Mindestmaß erscheint einem zu klein, bei der Größe lohnt sich das nicht für die Pfanne, aber da besteht eben kein Zusammenhang, es geht um den Bestand und nicht um die Vorlieben des Anglers. sollte sich am Bestand etwas ändern, sollte man natürlich sofort reagieren. Es gibt auch noch andere Geschichten, wie das Küchenfenster, aber auf viele Gewässer bezogen wäre das bestandskundlich betrachtet auch total überflüssig, ebenso wie die Schonung von alten Fischen.

  • Es würde mich mal interessieren welchen Biologen,Fischereibehörde und Landesverband du zitierst.

  • Das würde also bedeuten das ich, ich nehme mal die meerforelle als beispiel fische zwische 40cm und 85cm mit nach hause nehmen darf und alles was unter oder über diesem maß ist wieder zurück muss?! wenn es so ist finde ich das gut aber wie ist das denn darf dann generell nurnoch mit schonhaken gefischt werden weil ja die potenzielle gefahr besteht einen zu klein oder zu großen fisch zu fangen??


    aber noch eine andere frage, ich habe vor ein paar jahren einen kleinen hecht von 30cm gehakt und zwar genau in den kiemen beim kiemendeckel so das beim drillen der kiemenbogen abgerissen ist weiß der geier wie das passiert ist als ich den fisch dann in der hand hatte musste ich erst einmal überlegen was ich jetzt mache wenn der fisch so verletzt ist ich habe ihn dan genommen und schnell abgeschlagen meiner meinung nach war das sinnvoller als den fisch ohne kiemen zurück zu setzten das ganze hatt aber ein ordnungsbeamter gesehen und stürmte auf mich zu ob ich bescheuert bin den kleinen fisch zu töten und das er mir jetzt eine geldstrafe verhängen möchte da hab ich mich dann mit ihm angelegt und gesagt welche entscheidung er getroffen hätte er antwortete er hätte den fisch zurückgesetzt was ich nicht verstehen kann er wolte mir erklären das der fisch auch mit nur einer kieme auf der einen seite ohne probleme weiterleben kann... ich bin mir da eigentlich sehr sicher das das kompleter unsinn ist und meine entscheidung den fisch von seiner qual zu befreien richtig war und da ich noch nichtmal 14 war meinte er er kann mir keine strafe geben und ich habe mir nur gedacht wenn er als ordnungsbeamter so mit dem fisch um geht solte er einen anderen beruf ausüben... und ich weiss nicht genau ob dieses "fischfenster" zu neuen problemem führen könnte...
    Gruß

  • Ich würde für ein Fenster, z.B. beim Zander von 50-70cm zu bejaen. :whistling:
    Sie sind noch nicht so alt und haben noch nicht so viele Schadstoffe in sich aufgenommen und sind sowiso wertvoller zum
    Verzehr geeignet. Zander die größer sind, sind geil im Drill und machen sich auf einem Foto super, das muss aber reichen.Es ist beim Zander ähnlich wie beim Hecht, 1kg Körpermasse= 100000Eier. Ist es auch so das Männchen vom Zander selten grösser sind als 60-65cm werden, habe zumindest noch kein größeres gefangen.
    Hechtmänchen werden nicht größer als 80cm und somit macht ein Fenster in selber Größe bei ihm auch Sinn.
    Beim Barsch bin ich mir nicht sicher, er wächst einfach zu langsam. Für vernünftig würde ich aber 20-35cm erachten. Klar nicht jeder hat ein Gewässer mit überhaupt so einem Potenzial, ich schon. Er gehört aber auch durch Schonzeit geschützt, ist er doch der Schönste unter den Einheimischen Raubfischen. :love:
    @ Christopher S.
    Bei meinem Hausgewässer ist es im Schein so geschrieben, ein untermaßiger Fisch, ob tot oder lebendig muss unverzüglich wieder zurückgesetzt werden. Es ist untersagt, sprich verboten ihn sich anzueignen.
    .

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup:

  • Ich sage ja nicht das ich den fich behalten wollte was soll ich mit so einem kleinen fisch es wäre einfach sünde für das tier aber das ganze wieder spricht sich ja auch wenn ich ihn zurück setzen muss ob tot oder lebendig ohne kiemen weiss ich das er stirbt und wen ich ihn dan wieder zurücksetze leidet er ja nur und dann ist das wieder tierquählerei...?

  • Klar hätte ich mir auch was überlegt, abschlagen und ins Wasser werfen hätte ich ihn wahrscheinlich auch nicht. Sollte keine Kritik deinerseits sein.

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup:

  • Wenn ich der Meinung bin dass der Fisch keine Überlebenschance hat , schlage ich ihn lieber ab und werfe ihn ins Wasser zurück als im halbtoten Zustand.

  • Die Frage die ich mir hierbei stelle:
    Wenn alle alten und großen Tiere leben bleiben und die zu kleinen.
    Die Großen werden doch dennoch mal gehakt und gefangen, selbst wenn der Angler dieser immer zurücksetzen möchte, so wird doch irgendwann der Fisch mal so unglücklich gehakt sein oder sonstwie beim Drill verletzt worden sein, dass er dennoch stirbt, oder?
    Gut, bis dahin kann er seine scheinbar guten Gene (sonst wäre er ja nicht so groß geworden) weitergeben.
    Nur wenn zwischen Größe x und y alles entnommen werden darf, und alles darüber irgendwann durch Drills und Alter mal stirbt, dann hat man doch letztendlich keine wirklich bessere Situation als momentan, oder wo ist mein Denkfehler?
    Das zu alte , bzw. sehr große alte Fische lieber laichen und ihre guten Gene weitergeben sollten als nicht mehr gut schmeckendes Fischfleisch zu liefern, dass ist mir klar.
    Momentan packt jemand vllt. nach X Fischen ein, weil er genug hat für Mahlzeit und Truhe. Beim Fang bis X wird er auch mal alte Große dabei haben und die momentan vllt. sogar mitnehmen und halt nach X Fischen aufhören.
    Mit dem Entnahmefenster würde er doch auch X Fische + zurückgesetzte und vllt. beim Drill oder Haken verletzte/tote alte Fische zusätzlich fangen, oder liege ich da falsch? Sprich unterm Strich mehr schmackhafte Fische im besten Alter mitnehmen und dazu noch einige alte durch den Stress des Drills oder Verletzung beim Haken indirekt töten, oder?

  • Es würde mich mal interessieren welchen Biologen,Fischereibehörde und Landesverband du zitierst.



    Hast ne PN. ;)

  • An einem See in DK gibt es genau dieses Fenster, was es bewirkt hat, kann man an den Fängen merken.

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup:

  • Das würde also bedeuten das ich, ich nehme mal die meerforelle als beispiel fische zwische 40cm und 85cm mit nach hause nehmen darf und alles was unter oder über diesem maß ist wieder zurück muss?! wenn es so ist finde ich das gut aber wie ist das denn darf dann generell nurnoch mit schonhaken gefischt werden weil ja die potenzielle gefahr besteht einen zu klein oder zu großen fisch zu fangen??


    Derzeit gibt es in SH kein mir bekanntes Küchenfenster und auch Niedersachsen schreibt ja, dass sie keine Gründe dafür sehen, also ändert sich momentan nichts. Es gibt ein Mindestmaß und das war es.




    Zitat

    aber noch eine andere frage, ich habe vor ein paar jahren einen kleinen hecht von 30cm gehakt und zwar genau in den kiemen beim kiemendeckel so das beim drillen der kiemenbogen abgerissen ist weiß der geier wie das passiert ist als ich den fisch dann in der hand hatte musste ich erst einmal überlegen was ich jetzt mache wenn der fisch so verletzt ist ich habe ihn dan genommen und schnell abgeschlagen meiner meinung nach war das sinnvoller als den fisch ohne kiemen zurück zu setzten das ganze hatt aber ein ordnungsbeamter gesehen und stürmte auf mich zu ob ich bescheuert bin den kleinen fisch zu töten und das er mir jetzt eine geldstrafe verhängen möchte da hab ich mich dann mit ihm angelegt und gesagt welche entscheidung er getroffen hätte er antwortete er hätte den fisch zurückgesetzt was ich nicht verstehen kann er wolte mir erklären das der fisch auch mit nur einer kieme auf der einen seite ohne probleme weiterleben kann... ich bin mir da eigentlich sehr sicher das das kompleter unsinn ist und meine entscheidung den fisch von seiner qual zu befreien richtig war und da ich noch nichtmal 14 war meinte er er kann mir keine strafe geben und ich habe mir nur gedacht wenn er als ordnungsbeamter so mit dem fisch um geht solte er einen anderen beruf ausüben... und ich weiss nicht genau ob dieses "fischfenster" zu neuen problemem führen könnte...
    Gruß


    Rechtlich hat der Fischereiaufseher grundsätzlich Recht gehabt. Du hättest den Fisch nicht entnehmen und töten dürfen, so blöde das ist.


    Dazu steht in §2 der Binnenfischereiordnung:


    Zitat

    (2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß unterschreiten oder
    während der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden,
    zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.


    Aber, Du hättest keine Geldstrafe bezahlen müssen, sondern ein Bußgeld, weil es eine Ordnungswidrigkeit darstellt.


    Zitat

    § 16
    Ordnungswidrigkeiten
    Ordnungswidrig nach § 46 Abs. 1 Nr. 15 LFischG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    entgegen § 2 Abs. 2 untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sich
    aneignet, anlandet, befördert, verkauft oder anderweitig verwertet,


    So, nun kommt es immer drauf an, was für einen Fischereiaufseher man vor sich hat. Der eine zieht das knallhart durch und andere zeigen Verständnis und drücken nach einer Belehrung ein Auge zu, gerade bei Jugendlichen, damit sie dass dann beim nächsten Mal richtig machen.



  • Das Problem hierbei wäre wie bei den Mindestmaßen folgendes:


    Fängt man Fische, die nicht in Entnahmefenster passen, dann muss man sie zurücksetzen, egal, ob überlebensfähig oder nicht. Also, wenn ein größerer Fisch tief geschluckt hat, dann muss man ihn trotz starken Blutens und keiner Überlebenschanchse wieder zurücksetzen.


    Dann kommen Angler ganz schnell wieder in die Problemzone, wie Christopher S.


    Und wenn man den kompletten Mittelstand wegfängt, weil Fenster und entsprechend starker Entnahmedruck, dann bleiben viele Kleinfische und sehr große Fische nach. Irgendwann haben die "großen" aber ihr Lebensziel erreicht und sterben aus natürlichen Altersgründen. Dann kann es im Extremfall passieren, das ein Bestand von ausschließlich untermaßigen Fischen nachbleibt.... und, was hat ein Entnahmefenster dann gebracht?


    Das Entnahmefenster ist für mich ein zweischneidiges Schwert. Es kann sinnvoll sein, dann aber nur im Einzelfall und über begrenzte Zeiträume und unter fachmännischer Beaufsichtigung.


    Ich sage immer: Wir brauchen die Natur, die Natur braucht uns allerdings nicht, weil wir Menschen der Natur eher schaden, als dass wir ihr etwas gutes tun. Fischbestände regeln sich im Grunde von alleine. Überall, wo der Mensch lenkend eingreifen muss, hat er vorher irgend etwas kaputt oder falsch gemacht, was er dann mühevoll wieder reparieren muss.

  • Zum Hechtlein, ich denke wen du den Hecht abgeschlagen hättest und im selben Moment ins Wasser zurück gegeben hättest, hätte er Ordnungsdiener keinen wirklichen Rechtsansatz in vorm eines § aus der KüFO o. BiFO gehabt, da nicht angeeignet. Einzig das Tierschutzgesetzt wäre anwendbar gewesen aber das können Anwälte zusammen stricken ein Haustier darf ein Arzt ja auch einschläfern. Allerdings hätte der Hecht es wohl gerne Versucht zu überleben.....