Schonzeit für den Wolfsbarsch

  • Hallo zusammen,


    für alle die wie ich ab und zu zum Wolfsbarsch angeln an die Nordsee fahren.....


    Ich habe auf der Homepage von Fish&Fang gelesen, dass der Wolfsbarsch in Deutschen und Holländischen Gewässern vom 01.01.-30.06.2016 geschont ist und nur nach dem Prinzip von Catch & Release beangelt werden darf. In der Zeit vom 01.07.-31.12.2016 ist dann die Entnahme von Wolfsbarschen auf einen Pro Tag und Angler beschränkt.


    Interessante Regelung für einen invasiven, nicht heimischen Fisch........

    Glücklich ist wer vergisst was nicht mehr zu ändern ist....

  • Na wir wohnen gerade für die Entnahme Regelung, 1 Wofsbarsch pro Angler pro Tag einfach an dem verkehrten Flecken Nordsee.Sind die besten Monate doch gerade Juli, August und bei sehr warmen September auch noch, die für Wolfsbarsch am besten geeigneten.
    Das ist ein eindeutiges Zeichen dafür,dass in Brüssel die ungeeignetsten Politiker sind, irgend ein Sch..ß studiert und von tuten und brausen keine Ahnung. Jetzt denkt man mal in anderen Zeitfenster und nimmt die zunehmende Wassertemperaturen der Nordsee hinzu, könnte man meinen das der Wolfsbarsch ein neuer Brotfisch für die hiesigen Fischer werden könnte. Will trotzdem nicht in meinen Kopf, Entnahme von einem Wolfsbarsch ist vielleicht ok aber ich meine auch gelesen zu haben, dass ein zurücksetzen dann auch verboten ist. Schomaß stand nicht dabei, 42cm sind es meine ich.Dieses wird bestimmt noch herabgesetzt und Chancen mal einen richtig großen zu fangen sinken dann. Eigentlich bevor für mich die WolfsbarschAngelei angefangen hat ,ist sie schon beendet.
    Mir graust es schon was denen wohl noch für andere Fischarten einfällt. ;(

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup:

  • ....ich hätte zu dem Thema noch ne Verschwörungstheorie beizutragen:


    Die Fischzüchterlobby braucht nicht mehr lange, um viele landbasierte Kreislaufanlagen aufzubauen. Da kann man Wolfsbarsche erstklassig züchten und mästen.
    Solange will man die Fischer aus dem Geschäft fernhalten um profitabel in diesen Markt einsteigen zu können. Die meisten Wolfsbarsche hier im Handel sind bereits aus Zuchtanlagen. Den Brotfisch für die Küstenfischer will man unter allen Umständen verhindern. Die Entnahmequote für Freizeitfischer ist nur schmückendes Beiwerk.


    Ich hatte vor 3 Jahren mal das Vergnügen im Meeresaquarium in Kiel hinter die Kulissen zu schauen. Da hat man mir nen Eimer Pellets in die Hand gedrückt und ich habe die Wolfsbarsche damit füttern dürfen..... Die sind genauso gierig nach dem Zeug wie Forellen.
    Zum Glück ist es in unseren Breiten noch zu kalt um rentabel in Käfiganlagen ganzjährig zu mästen, aber auch das ist denkbar mit vorgestrecketen Setzlingen. Dann brauchen wir uns über den sonstigen Fischbestand in der Nordsee keine Gedanken mehr zu machen. Beim Lachs ist es ja ähnlich gelaufen, nur da waren auch prostestierende und damit störende Fischer, denen man das Geschäft weggenommen hat und die küstennahen Fanggründe mit der Käfigjauche versaut hat. Hier könnte das nach dem Motto laufen, wer vorher nix gefangen hat (weils geschickt verhindert wurde) kann auch hinterher nicht über die Folgen meckern.


    Ich bin mal gespannt wann die Freunde in GB das mitkriegen. Dort ist das bereits ein viel beachteter "Sportfisch" nachdem man die Meerforellenbestände schon durch die Dreckbrühe der Fischfarmen dezimiert hat. Zur Zeit tobt in GB ein ziemlich heftiger Krieg mit der Fischzüchterlobby, deren Verflechtung mit der Politik offensichtlich ist und zur Durchsetzung bestimmter Interessen viel Schmiergeld wert ist. In Brüssel nimmt man bestimmt auch gerne Spenden an....um an weiteren erfolgreichen Gesetzen zum Wohle des Volkes zu arbeiten.



    http://flyfishing-and-flytying…and_caving_into_commerci/


    Auf die nächste Luftnummer unter dem Deckmantel "Umweltschutz" bzw. "Schutz gefährdeter Arten" dürfen wir gespannt sein. Die Windlobby hat Ihre Claims abgesteckt und aus dem Rest machen wir Nationalparks in denen dann auch zusätzlich Badeverbot eingeführt wird und ein 500m.breiter Schutzstreifen an jedem Strand, den nur noch bestimmte privelegierte Gutmenschen betreten dürfen.


    Der an anderer Stelle schon erwähnte ganzjährige Schutz der Salmonidenwird bestimmt auch noch Thema. <X


    Gruß


    Ernst

  • Ich habe es als kleines Kind nie verstanden,warum gegen die Globalisierung demonstriert wird, jetzt wo das Kind schon lange im Graben liegt, sollte und wird es jedem wohl klar. Mir auch!
    Das traurige an der ganzen ist,es wird kommen und man kann nichts dagegen tun.

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup:

  • Und hier die nächste Hiobsbotschaft:
    Angelverbot um den Fehmarnbelt:Verbot der Freizeitfischerei in den Entwürfen zu FFH-Gebieten


    In den uns vorliegenden Verordnungsentwürfen zur Unterschutzstellung der acht gemeldeten FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ
    von Nord- und Ostsee, Stand 20.01.2016, wird die Freizeitfischerei explizit verboten.
    Unter dem § 4 wird Folgendes für Verordnung über die Festsetzung der Naturschutzgebiete „Borkum Riffgrund“ (NSGBRgV), „Doggerbank“ (NSGDgbV), „Fehmarnbelt“(NSGFmbV), „Pommersche Bucht – Rönnebank“ (NSGPBRV), und „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ (NSGSylV) aufgelistet:


    Zitat: § 4 Verbote



    (1) Vorbehaltlich des § 5 sind verboten


    1. alle Handlungen zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können,
    2. die Errichtung und die wesentliche Änderung künstlicher Inseln, Anlagen und Bauwerke.


    (2) Verboten ist im Naturschutzgebiet insbesondere
    1. die Einbringung von Baggergut,
    2. die Einrichtung und der Betrieb mariner Aquakulturen,
    3. die Freizeitfischerei (damit ist angeln gemeint!!!);sowie das Ausbringen von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten.


    Dazu die Karte: http://www.geodienste.bfn.de/s…7?scale=500000?layers=515



    Eines Tages wirst Du aufwachen und keine Zeit mehr haben für all

    die Dinge, die Du immer tun wolltest - darum tu sie jetzt....!

  • Das heißt aber auch.....
    (1)
    zu 1. Kein Fracking, keine Öl oder Gasförderung, keine CO² Endlager und keine Förderung von Edelmetallen (der Meeresboden ist das größte Goldlager)
    zu 2. Keine Windkraft und Gezeiten-/ Strömungskraftwerke


    (2)
    zu 1. keine Verklappung von Sedimenten und Aushub die Anfallen, wenn Elbe und Weser / Ems ausgebaggert werden
    zu 2. ....muss man nichts sagen, passt!!!
    zu 3. Ich für meinen Teil befürworte dies, denn einige der aufgeführten Gebiete sind auch Laichgebiete für den Dorsch. Schade nur, das diese Gebiete nicht auchg für die Berufsfischerei gestrichen werden.


    Ich für meinen Teil kann da durchaus auch was positives draus lesen und verzichte gern auf einige Gebiete, die ich eh nicht befische (habe keinen Kutter) und hoffe, das sich diese als Rückzugsorte für einige Meeresbewohner entwickeln. Ich denke, das z.B. der Dorschbestand davon nur gut haben wird (denke da z.B. an Doggerbank). Leidtragende sind in diesem Moment natürlich die kleinen Fischereibetriebe.

  • Ich für meinen Teil kann da durchaus auch was positives draus lesen und verzichte gern auf einige Gebiete, die ich eh nicht befische (habe keinen Kutter)

    Moin
    es geht auch gar nicht darum ob Du einen Kutter hast oder einige Gebiete nicht befischt. Wenn das richtig umgesetzt wird, darfst Du nicht mal am Strand angeln. Schau Dir mal die Karten an, da ist z.B die gesamte Flensburger Förde bis ca Badeanstalt Norgardholz aufgeführt.
    Anderes Beispiel. Die Bodden um Rügen. Schluß mit angeln, segeln, surfen oder sonst was. Tut mir leid aber wenn Bürger so von der Naturnutzung ausgesperrt werden ist das schon asozial.
    Gruß Klaus

  • Moin Klaus,


    gebe Dir da Recht. Habe die Karte gestern nicht mehr angeschaut, sondern mich nur auf die o.g. Gebiete bezogen, die ja eigtl. nicht so groß sind. Das sich das soweit ausdehnt, ist natürlich fatal. Wenn das in Kraft tritt, wird das einen immensen finanziellen Schaden für den Sportfischer-Sektor mit sich bringen und die Angelplätze in DK überlaufen sein.


    Gruß Allan

  • Schluß mit angeln, segeln, surfen oder sonst was. Tut mir leid aber wenn Bürger so von der Naturnutzung ausgesperrt werden ist das schon asozial.
    Gruß Klaus

    Richtig Klaus, der Bürger wird ausgesperrt.
    Der 2. Schritt sind nun beschlossene Betretungsverbote für einzelne Zonen/Abschnitte die zeitlich begrenzt sind für die Zeit von 01.04 - 01.08.; d.h. das hier nicht nur die Ausübung von Freizeitfischerei und Wassersport verboten ist, sondern betrifft auch den Bürger der vielleicht nur ein wenig spazieren möchte.
    Den restl. Teil des Gebietes müssen sich dann Wassersportler und Angler teilen, die Stadt Fehmarn hat dazu ein Faltblatt für Angler & Wassersportler bereitgestellt, welches im Einzelnen dann auch die Einschränkungen und Verbote beinhalt. Aber mal ehrlich, wenn die für uns besonders interessante Zeit - die Frühjahr & Sommer MeFo-Fischerei so eingeschänkt wird und ein ruhiges erholsames Fischen durch den Wassersport noch zusätzl. gestört wird, wer will denn dort noch zum Fischen gehen? ... und mal abgesehen von der Tourismusbranche, die sehr starke Einbußen hinnehmen muß.



    Hier der kompl. Text: http://www.vg-eutin-suesel.de/…1066_640_1.PDF?1329149409

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  • Wenn ich das nicht besser wüßte, grenzt das nach Aktionismus. Schnell noch vor instandkommen der TTIP Freihandelsabkommen sämtliche Verbote und Einschränkungen durchdrücken, danach könnte die Tourismusbranche, Angelindudtrie und wer noch alles von den Einschränkungen betroffenen, den Staat auf Schadensersatz verklagen. :cursing:

    Die Z Axis ist wie der Besen einer Hexe, erst wenn man richtig sitzt kann man mit ihm Fliegen :thumbup:

  • Bei mir geht die Karte. Mag da gar nicht raufgucken. Sollte alles an Entwürfen umgesetzt werden, ist hier oben wirklich kein Platz für Freizeitfischer. ;(




    Gunnar

  • Hab mir eben die Karte angeguckt, kann eigentlich nicht deren Ernst sein oder?


    Ich meine wer soll sich das denn gefallen lassen? Sollen die Entenjäger dann die ganzen Küstenstreifen überwachen die da als FFH gebiet deklariert wurden. Glaub ich nicht dran.... das ist ja mehr als 50% der kompletten Küstenlinie der deutschen Ostsee!

    Glücklich ist wer vergisst was nicht mehr zu ändern ist....

  • Aber ich hab das doch richtig verstanden, dass nicht alle FFH Gebiete das Angeln verbieten sondern dass innerhalb der Regelungen zu den FFH gebieten die Freizeitfischerei eingeschränkt werden kann wie in dem Beispiel die Strände A,B,C und D des Fehmarnbelt?

    Glücklich ist wer vergisst was nicht mehr zu ändern ist....

  • Aber ich hab das doch richtig verstanden, dass nicht alle FFH Gebiete das Angeln verbieten sondern dass innerhalb der Regelungen zu den FFH gebieten die Freizeitfischerei eingeschränkt werden kann wie in dem Beispiel die Strände A,B,C und D des Fehmarnbelt?


    ....das "kann" kann aber von gewissen "ökölogisch geblendeten Stadtmenschen" leicht so hingebogen werden, dass es immer öfter angewandt wird!
    Schon jetzt sind bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten meist Einschränkungen der "Freizeitfischerei" Normalität, wobei man da noch nicht mal auf Eigentumsrechte der Fischereirechtsinhaber oder der Pächter Rücksicht nimmt. Für Eigentümer von Fischereirechten die diese ggf. verpachten, stellt dies eine erhebliche Wertminderung ihrer Einkünfte dar und für Eigentümer eine erhebliche Nutzungseinschränkung bis hin zum Nutzungsverbot ohne angemessene Entschädigung.


    Ich selbst bin bereits an 3 der von mir befischten Gewässer betroffen.


    In einem hat mein Verein das Fischreierecht als Eigentum: ca. 1,5 km Bach dürfen erst ab dem 15 Juni nur einseitg befischt werden.... (Piepmätze, Orchideen ....)


    weiterer Bach , ca. 2 km (ebenfalls Eigentum) nur einseitig ganzjährig nachdem man einen Jahrzehnte brachliegenden Tümpel ( im Überschwemmungsgebiet!) zum Biotop erklärt hat und Sumpfschildkröten ausgesetzt hat. Beide Fischereirechte wurden lange vor dem FFH-Quatsch erworben.


    Beim anderen Verein sind wir mit 4,5 km Pachtgewäser im NSG betroffen. Auch hier erst ab 15.Juni (Schachbrettblume sowie illegal eingebürgerter Biber). Also volle Pacht für eine kurze Saison bis 15.10. und vermindereter Lustgewinn, da der Maifliegenschlupf ungenutzt bleiben muss.


    Wenn man sich die Riesen-Pamphlete zu FFH Gebieten anschaut, blickt man ohnehin nicht mehr durch.
    Hier haben Bürokraten und grüne Stadtmenschen endlich ihre Existenzberechtigung gefunden!
    Wenn man liest, welche Landschaften bzw. Pflanzen und Tiere da unter Schutz gestellt werden sollen, stellt sich die Frage wo man sich überhaupt als Mensch noch frei bewegen darf. Demnächst weden bestimmt auch noch Häuser zwangsgeräumt wenn auf dem Dachboden ne Fledermaus campiert.



    Gruß


    Ernst

  • Im letzten Jahr gab es in Dänemark im Norden von Sjaelland eine ähnliche Story, die aber durch eine rechtzeitige Bürgerinitiative, Tourismusbranche und anliegenden Angelvereinen abgeblockt wurde, was daraus nun letztendlich geworden ist kann ich leider nicht mehr sagen, da ich es nicht weiterverfolgt habe und die Artikel auf die schnelle nicht wiederfinden kann. Hier wollte man ein Totalbetretungsverbot aussprechen, d.h. kein Wegerecht mehr zum und am Strand, man dürfte dann nur noch oben an der Steilküste spazieren gehen und gebührenpflichtige Parkplätze waren auch noch geplant, and alles nur weil dort vers. Vogelarten aus nördl. Regionen überwintern.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Rudi ()