Schwarzangeln ist...
...Fischwilderei nach § 293 StGB. Es sind bis zu drei Jahren Strafe ausgesetzt fürs Schwarzangeln. Aber darauf will ich überhaupt nicht hinaus. Warum glauben einige das man einfach mal an fremden Gewässern fischen kann. Warum muss man Schilder "Betreten verboten" nicht beachten. Warum glauben einige das man Grüngut, Bauschutt oder Asbest jemanden auf Grundstück schütten darf, nur weil es einem Entsorgungsunternehmen gehört oder das Grundstück als Quadbahn benutzt werden darf weil das mal eine Kiesgrube war.
Gestern war es wieder mal so weit. Zwei Herren meinten mal wieder man könnte doch mal, weil der See ja da ist, weil Fische drin sind und die Gefahr erwischt zu werden gering ist, weil man an sonsten zu wenig deutsch spricht (oder lesen kann) in unserem See angeln. "Ich anrufen aber nix gefunden Nummer, weist DuU" meinte der eine.
Nee, !!!! weiß ich nicht, versteh ich nicht. Wir besetzte, Wir pflanzen und pflegen, mal ganz abgesehen von dem Geld für den Besatz investieren meine Frau und ich viel, viel Zeit und einigen ist das völlig egal, die betrachten alles wie einen Selbstbedienungsladen ohne bezahlen. Und wer seinen Müll in die Umwelt oder auf unsere Grundstücke schmeißt begeht einen Straftatbestand( zumindest bei asbesthaltigen Baustoffen), sonst eine Ordnungswidrigkeit.
So nun hab ich mich ausgeweint.
Grüße vom Bratzander
Meine Frau will am See schon keine Nächte mehr verbringen, weil Sie das Gefühl hat das dort welche rumstromern.