Moin
am Samstag hab ich meine Papiere von meinem Verein verlängern lassen, hierbei wurde mir mitgeteilt, daß die Mindestmaße und Schonzeiten an die BiFo angepasst wurden. Hecht z.B. vorher 60 cm jetzt 45 cm Schonzeit vorher 01.01.-30.04 jetzt 15.02-30.04. Zander hat garkeine Schonzeit mehr, Aal von 40 auf 35cm usw.
Ich frage mich was das soll, nur um mit der BiFo konform zu gehen solche Maße festzulegen. Wenn ich nun einen 45 cm Hechtlein fange, muß ich es töten und "verwerten" sonst mach ich mich strafbar. Blos was soll ich denn an so einem Micker verwerten?
In Kloding ist das Mindestmaß glaub ich 80 cm, daher auch der gute Hechbestand, warum hier 45 cm? Ich versteh die Welt nicht mehr.
Sehr wahrscheinlich werden mir jetzt vor Aufregung nochmehr Fische wieder ins Wasser fallen als sonst schon.
Gruß Klaus